Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2024 auf 11,65 Euro brutto angehoben
Der Bruttomindeststundenlohn wurde zum 1. Januar 2024 auf 11,65 Euro erhöht.
Daraus ergibt sich ein monatlicher Bruttomindestlohn (auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden) in Höhe von 1.766,92 Euro.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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