u S a Crossing Borders 1/2022 die Geschäftsbeziehung aus und ist der häufigste Fehler bei deutsch-amerika- nischen Geschäftstransaktionen (vgl. Ditzel, Ulrike, „Cultural Differences in Business Life. Understanding Ger- man and American Business Culture“, 2006; Karpuschkin, Vera, „Essential Differences between the German and American Business Culture“, 2014; Schmidt, Patrick, Fn. 1). So sollte immer bedacht werden, dass das Motto „Time is Money“ die ge- schäftliche Kommunikation mit US- Amerikanern wesentlich prägt und sich stark auf Verhandlungen aus- wirkt. Schnell auf den Punkt kommen und das gegebene Zeitfenster nicht überschreiten sind das A und O einer jeden erfolgreichen Transaktion mit US-amerikanischen Verhandlungs- partnern. Ein erfolgreicher Beziehungsaufbau und Netzwerken mit amerikanischen Geschäftsleuten beginnen mit un- komplizierten, informellen und ziel- orientierten Verhandlungen. Beach- tet werden sollte dabei, dass gewisse Themen in den USA – trotz gefühlter Offenheit und informellen Auftretens – niemals und auch nicht in privaten Gesprächen angesprochen werden (etwa Sexualität, Religion oder die Hautfarbe). Gleichwohl sind ameri- kanische Geschäftsverhandlungen sehr von Humor und Freundlichkeit geprägt. Der Unternehmenskauf Bereits die Ausführlichkeit der Verträ- ge stellt ein Unterscheidungsmerkmal dar: Während deutsche Juristen eher die knappe und abstrakte Vertrags- form bevorzugen, ist es in den USA nicht ungewöhnlich, sehr ausführliche und lange Verträge zu entwerfen. Sehr vorteilhaft wirkt es sich auf ei- nen Unternehmenskauf in den USA aus, wenn bereits eine US-Tochter- gesellschaft existiert oder für den Unternehmenskauf gegründet wird. Mit der Zwischenschaltung eines sogenannten Akquisitionsvehikels können das Haftungsrisiko der Mut- tergesellschaft reduziert und die steu- erlichen Vorteile für die deutsche Gesellschaft maximiert werden. Die für US-Akquisitionen am häufigsten verwendeten Rechtsformen sind die „Corporation“ und die „Limited Lia- bility Company“ (LLC). Die „Corpo- ration“, eingetragen in Delaware, ist bei weitem die am häufigsten verwen- dete Gesellschaftsform bei US-Unter- nehmenskäufen. Entscheidet sich ein deutsches Un- ternehmen dazu, ein US-Unterneh- men zu kaufen, dann sollte neben ei- ner Verschwiegenheitsvereinbarung („Non-Disclosure Agreement“) auch eine Exklusivitätsvereinbarung („Ex- clusive Negotiations“) vereinbart wer- den, da die Kosten der Vorvertrags- phase – in der Regel auch bei einem Scheitern – der Kaufinteressent trägt. Mit der Exklusivitätsvereinbarung verpflichtet sich der Verkäufer, keine Parallelverhandlungen mit Dritten aufzunehmen. Nachdem die Finanzierung des Kauf- preises sichergestellt ist, findet in der Regel die Eigentumsübertragung des Zielunternehmens statt, das Closing. Nach dem Closing beginnt die Inte- grationsphase. Im besten Fall sollte die Integrationsphase schon in der Verhandlungs- und Kaufphase vorbe- reitet werden. Insbesondere arbeits- rechtliche Überlegungen, wie eine In- tegration von Arbeitnehmern und die Fortführung von Bonus- oder Akti- enoptionsplänen, sollten vorab getrof- fen worden sein. Nach dem Closing sind insbesondere nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu beachten. Neben den allgemeinen Besonderhei- ten eines US-Unternehmenskaufs sind auch die gegebenenfalls auftretenden Schwierigkeiten zu beachten. So soll- ten das Wechselkursrisiko berücksich- tigt und eine entsprechende Währung für die Transaktion gewählt werden. Die Frage, welches Recht Anwendung finden, in welcher Sprache die Verträ- ge entworfen und die Verhandlungen erfolgen sollen, muss von vornherein geklärt werden. Die Vertragsparteien sollten sich darauf verständigen, ob im Streitfall ein Schiedsgericht entschei- den soll. Auch muss besprochen wer- den, welche Formvorschriften auf den Unternehmenskaufvertrag anwendbar sein sollen. Weitere, auch für den Unternehmens- kauf bedeutsame Unterschiede finden sich im Datenschutzrecht. In den USA gelten weitaus geringere Datenschutz- vorkehrungen als in Deutschland. Welchem Schutz die Daten zum Bei- spiel bei einer Fusion unterliegen sol- len, sollte unbedingt geregelt werden. Steuerrechtliche Überlegungen In den meisten Fällen spielen für den Käufer im Rahmen eines Unterneh- menskaufs auch steuerliche Erwägun- gen eine wichtige Rolle, und er sollte sich so früh wie möglich auch mit der steuerlichen Strukturierung des Un- ternehmenskaufs befassen. 22 Mai 2022