n E W S Crossing Borders 1/2024 Rechtsnews weltweit Joint Ventures in China: Achtung, Anpassungsfrist läuft Ende 2024 ab (Shanghai, 22.10.2024) Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com Die 5-jährige Frist für die Anpassung der Gesellschaftsstruktur von ausländisch-investierten Unternehmen in der VR China läuft Ende 2024 ab. Weitere Anpassungen können aufgrund der am 01.07.2024 in Kraft getretenen Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China erforderlich sein. Investoren, die vor dem 01.01.2020 ein Gemeinschaftsunternehmen (Join Venture) mit einem chinesischen Partner in China gegründet haben, müssen spätestens bis 01.01.2025 – sofern dies noch nicht geschehen ist – die Gesell- schaftssatzung, den Joint-Venture-Vertrag und weitere Gründungsdokumente ihres Unternehmens an die Vorgaben des Gesetzes der VR China über auslän- dische Investitionen sowie des Gesellschaftsgesetzes der VR China anpassen. Joint Ventures sollten u.a. die Regelungen zu den Befugnissen, Aufgaben und Stimmrechten des Board of Directors, der Besetzung der Geschäftsführung, der gesetzlichen Rücklage und der Gewinnausschüttung nach dem nunmehr geltenden Recht prüfen und bei Bedarf anpassen. Hier ganze News lesen. Wasserstoff aus Algerien: Aktuelle Entwicklungen im Überblick (Algier, 10.10.2024) Rechtsanwälte Dr. Christian Steiner, c.steiner@cbbl-lawyers.de, und Sophie Greiner, s.greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +349 55 314 614, www.mideastlaw.de Eine neue Wasserstoffpipeline und ein beschleunigter Solarausbau sollen die Deutsch-Algerische Energiepartnerschaft vertiefen. Algerien verfügt nicht nur über enorme Vorkommen an Gas und Öl, sondern auch über ein hohes Potential für die Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Solar- und Windenergie. Hier ganze News lesen. EForeign Business Service in Thailand (Bangkok, 27.09.2024) Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com, sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Piriya Kimsawat Das thailändische Handelsministerium richtet seit August 2024 eine neue elektronische Plattform für ausländische Unternehmen ein. Diese Plattform soll das Verfahren zur Beantragung einer ausländischen Geschäftslizenz (Foreign Business License, FBL) digitalisieren und für ausländische Unternehmen vereinfachen, indem sowohl die aufwendigen Antragsformulare als auch die für die Genehmigung benötigte Zeit reduziert werden. Hier ganze News lesen. Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich: Welches Recht ist auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden? (Straßburg, 12.09.2024) Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich müssen im Vorfeld bestimmte Formalitäten erfüllt werden. Lesen Sie hier, auf welche Punkte Sie bei einer Entsendung nach Frankreich achten müssen. Bereits ab dem ersten Tag der Entsendung nach Frankreich wird der beste- hende Arbeitsvertrag „modifiziert“: Es gelten, mit dem Grenzübertritt des Arbeit- nehmers, automatisch die Vorschriften des sog. „harten Kerns“ des französischen Arbeitsrechts. Somit erfährt der Arbeitsvertrag des entsendeten Mitarbeiters – für die Zeit der Entsendung – stillschweigend eine Änderung. Hier ganze News lesen. GoldenVisaProgramm Hongkongs überarbeitet und neu eingeführt (Hongkong, 08.10.2024) Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk Hongkongs neues CIES (New Capital Investment Entrant Scheme, Neues Einwanderungsprogramm für Kapitalinvestitionen) ist eine strategische Initiative, die am 01.03.2024 von der Regierung Hongkongs neu aufgelegt wurde und darauf abzielt, vermögende Privatpersonen anzuziehen und sie zu ermutigen, in Hongkong zu investieren und sich niederzulassen. Das System ist vergleichbar mit „Golden-Visa“-Programmen, wie sie auch von anderen Ländern angeboten werden. Durch die starke Position Hongkongs als globales Finanzzentrum zielt das CIES darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu steigern und den Wettbewerbs- vorteil der Stadt zu stärken. Hier ganze News lesen. Lange erwartet, nun in Kraft – das Vorabentscheidungsverfahren im neuen prozessrechtlichen Gewand (Brüssel, 25.09.2024) Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Rechtsanwalt und Advocaat, vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de Es gibt wichtige Neuigkeiten im Bereich des EU-Prozessrechts. Zum 01.09.2024 ist eine Reform der Vorabentscheidungsverfahren vor dem Euro- päischen Gerichtshof (EuGH) in Kraft getreten. Die zwei wichtigsten und für die Praxis bedeutendsten Änderungen bezüglich der Zuständigkeitsverteilung am Gerichtshof und dem Zugang zu Dokumenten beziehen sich auf die Funktion des Vorabentscheidungsverfahrens sowie die neue Verteilung der Zuständigkeiten. Hier ganze News lesen. 48 November 2024