Wenn der Arbeitnehmer die Umdeutung seines befris- teten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeits- vertrag geltend machen will, so muss er das zuständige französische Arbeitsgericht anrufen und die Umdeutung des befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag beantragen. Das Arbeitsgericht muss in- nerhalb eines Monats über den eingereichten Antrag entscheiden. Falls sich das Gericht für eine solche Umdeutung entscheidet, spricht es dem Arbeitnehmer auch eine sogenannte Umdeutungsentschädigung („indemnité de requalification“) zu. Die Höhe dieser Entschädigung beträgt mindestens ein Monatsgehalt. Die Umdeutung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat insbesondere zur Folge, dass fortan bei einer Kün- digung des Arbeitsvertrags die allgemeinen (strengeren) Regelungen zum Kündigungsverfahren zur Anwendung kommen. Dies bedeutet: Gilt der vermeintlich befristete Arbeitsvertrag rechtlich durch Umdeutung als unbe- fristeter Arbeitsvertrag, etwa weil die Formvorschriften hinsichtlich der Befristung nicht eingehalten wurden, müsste der Arbeitgeber im Rahmen der Beendigung des Arbeitsvertrages grundsätzlich das allgemeine (um- fangreichere) gesetzliche Kündigungsverfahren für un- befristete Arbeitsverträge anwenden. In der Regel wird er Letzteres jedoch deswegen alleine deshalb nicht anwenden, weil er von der (vermeint- lichen) Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags ausgeht und damit rechnet, dass der Vertrag automa- tisch, daher ohne Kündigung, am Ende der Frist ausläuft. Ein solches Missverständnis kann, zu hohen Schaden- sersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Ar- beitgeber führen, wenn irrtümlich die Vorschriften zum Kündigungsverfahren für die Kündigung unbefristeter Arbeitsverträge nicht eingehalten wurden,. Die Nichteinhaltung der allgemeinen Vorschriften zum befristeten Arbeitsvertrag kann darüber hinaus auch zur Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 3.750 € und, bei wiederholtem Verstoß, eines Bußgeld in Höhe von 7.500 € sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten führen. 4. Welche Rechtsfolgen hat die faktische Weiterar- beit des Arbeitnehmers nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags? Wenn die Vertragsbeziehungen nach dem Ende des be- fristeten Vertrags in der Praxis aufrechterhalten werden, wandelt sich der befristete Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Eine faktische Fortführung des Arbeitsverhältnisses liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nach dem Auslaufen des be- fristeten Arbeitsvertrags fortsetzt und der Arbeitgeber dies duldet. Die Auswirkung der Umwandlung in einen unbefriste- ten Arbeitsvertrag ist für den Arbeitgeber von großer und insbesondere von finanzieller Bedeutung, da dann eine Vertragsbeendigung nur noch durch eine ordent- liche oder außerordentliche Kündigung bzw. einen ein- vernehmlichen Aufhebungsvertrag erfolgen kann. Diese letztgenannten Optionen der Vertragsbeendigung un- terliegen in den meisten Fällen einem komplexeren Ver- fahren und sind in der Regel auch mit höheren Kosten für den Arbeitgeber verbunden. Aus diesem Grund sollte der Arbeitgeber, der kein Inte- resse an einer Weiterbeschäftigung des befristet einge- stellten Arbeitnehmers nach dem Ablauf des befristeten Vertrags hat, unbedingt darauf achten, dass es zu keiner faktischen Weiterarbeit des Arbeitnehmers nach diesem Zeitpunkt kommt. 5. Welche Rechtsfolgen zieht die Nichteinhaltung der Vorschriften zum befristeten Arbeitsvertrag nach sich? Der Arbeitgeber hat bei der Formulierung des befristeten Arbeitsvertrags verschiedene Vorschriften zu beachten. Die Reformen der Macron-Regierung haben die Re- gelungen zu befristeten Arbeitsverträgen gelockert. Während früher jegliche Missachtung der Formvor- schriften zur Folge hatte, dass der befristete Arbeits- vertrag als unbefristet umgedeutet werden konnte, so führen heute einige Formfehler nicht mehr zur Annahme eines unbefristeten Arbeitsvertrags, sondern dazu, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Frist von 2 Tagen zur Übermittlung des Vertrags nicht eingehalten wird. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von maximal einer Monatsvergü- tung. Der Verstoß gegen wichtige Formvorschriften, wie z.B. die Schriftform, die Erläuterung des Grundes, führt aller- dings weiterhin dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsver- hältnis entstehen kann. 10 Die Beendigung des Arbeitsvertrags