Finanzierung, Bankwesen, Sicherheiten in Frankreich

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Finanzierung und der Bestellung von Sicherheiten in Frankreich. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Video Tutorials zu Finanzierungen, Bankwesen, Sicherheiten in Frankreich

Leistungen bei Finanzierungen, Bankwesen und Sicherheiten in Frankreich

Unser deutsch-französisches Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei folgenden Themen in Frankreich:

  • Prüfung der Kreditverträge und des Sicherungszwecks von Darlehen bei Bestellung von Sicherheiten in Frankreich
  • Verpfändung des Fonds de Commerce (Geschäftsbetrieb) eines französischen Unternehmens
  • Verpfändung der Aktien oder Anteile eines französischen Unternehmens (nantissement des actions ou des parts sociales)
  • Sale und Lease Back: Vereinbarungen für in Frankreich gelegene Immobilien (Crédit bail immobilier)
  • Beratung im Rahmen von Leasing (Mobilien) im französischen Recht
  • Beratung bei Factoring-Verträgen nach französischem Recht
  • Koordination der Tätigkeit mit französischen Notaren und französischen Banken, mit denen wir in der Regel langjährige Geschäftskontakte pflegen

Veranstaltungen zum Thema

     

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • alle Sicherheiten akzessorisch sind? Es gibt in Frankreich also keine Grundschulden, sondern nur Hypotheken.
  • Sale und Lease Back von Immobilien oder Immobilienleasing eine sehr verbreitete Form von Finanzierung von in Frankreich gelegenen Bauprojekten darstellt? In Frankreich haben die französischen Banken in der Regel eine Gesellschaft, die das Immobilienleasing nach französischem Recht übernimmt. Das Risiko teilt sich die französische Bank mit der französischen Gesellschaft, die die Immobilienleasingverträge abschließt. In diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere für deutsche Gesellschaften steuerlich interessante Aspekte.
  • die Globalzession von Forderungen nach französischem Recht nicht möglich ist? Forderungen können in Frankreich nur einzeln zur Sicherheit abgetreten werden. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Dailly-Abtretung (Cession Dailly) unter Einhaltung strikter Formvorschriften.
  • die Abtretung des Warenlagers zur Sicherheit in Frankreich nicht möglich ist? Es gibt in Frankreich eine Verpfändung des Warenlagers. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Bank als Pfändungsgläubiger tatsächlichen Besitz am Warenlager hat, was in der Praxis nicht einfach umsetzbar ist.
  • bei der Verpfändung von Aktien nach französischem Recht ebenfalls das Prinzip der Akzessorietät gilt? Bei der Verpfändung von Aktien in Frankreich muss also die Forderung, für deren Sicherheit die Aktien verpfändet werden, genau definiert sein. Die Aufrechterhaltung der vereinbarten Aktienverpfändung für eine andere Forderung der Bank ist also im französischen Recht grundsätzlich nicht möglich.
  • im französischen Insolvenzrecht grundsätzlich die Fortsetzung des in Frankreich ansässigen Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze der in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmer dem Gläubigerschutz vorgehen? Dies hat bei Insolvenzverfahren in Frankreich enorme Auswirkungen für die von Banken bestellten Sicherheiten.

Unser deutsch-französisches Team Finanzierungen, Bankwesen, Sicherheiten in Frankreich: