Inkasso in Frankreich

Wir beraten Sie in allen Fragen der Forderungsbeitreibung in Frankreich. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können offene Forderungen gegenüber Ihrem französischen Kunden entstehen. Ihr Schuldner zahlt zögernd, verspätet oder überhaupt nicht.

Neben der Frage, ob Ihre Forderung überhaupt entstanden, fällig und beweisbar ist, sind auch Aspekte wie Verjährung und Schuldnereigenschaft (Verbraucher, Unternehmen) entscheidend.

Sollte ein außergerichtliches Forderungsmanagement nicht zum Erfolg führen, ist neben der Prüfung der rechtlichen Erfolgsaussichten und der Beweislage auch abzuwägen, ob sich eine gerichtliche Geltendmachung, mit den einhergehenden Kosten, wirtschaftlich lohnt.

Unser interkulturell erfahrenes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei folgenden Themen in Frankreich.

Leistungen bei der Durchsetzung von Forderungen in Frankreich

  • Prüfung und Validierung der Identität und Existenz Ihres Schuldners in Frankreich
  • Außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen gegen französische Schuldner (Verbraucher, Unternehmer), anwaltliche Zahlungsaufforderungsschreiben in Frankreich
  • Verhandlungen mit Schuldnern in Frankreich
  • Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen mit ihrem Forderungsgegner in Frankreich
  • Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen in Frankreich (französisches Mahnbescheidsverfahren, Klageverfahren vor französischen Gerichten, EU-Zahlungsbefehl, französische Eilverfahren (référé))
  • Vollstreckung französischer oder ausländischer gerichtlicher Titel gegenüber Schuldnern in Frankreich
  • Verwertung von Sicherheiten in Frankreich
  • Beauftragung von französischen Gerichtsvollziehern, Betreuung der Vollstreckung in Frankreich
  • Beeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • im Jahre 2008 in Frankreich gesetzlich vorgesehen wurde, dass eine Zahlungsfrist nicht länger als 60 Tage ab dem Rechnungsdatum sein darf?
  • die gesetzlichen französischen Verzugszinsen für offene Forderungen in Frankreich erheblich niedriger sind als die Verzugszinsen nach dem deutschen Gesetz?
  • die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsverfolgung in Frankreich in der Regel nicht beim Schuldner geltend gemacht werden können?
  • der Kläger in Frankreich anders als in Deutschland keinen streitwertabhängigen Gerichtskostenvorschuss zahlen muss?
  • das französische Prozessrecht in der Regel keine (oder nur eine sehr geringe) Kostenerstattung für die obsiegende Partei vorsieht?
  • die französischen Gerichtsvollzieher neben ihren Gebühren auch ein Erfolgshonorar erheben, wenn sie den Schuldner zur Zahlung bewegen können?

Unser Team Inkasso

Rechtsanwalt
Avocat
Assistentin
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