M&A, Unternehmenskauf, Joint-Venture in Deutschland

Wir beraten Sie in allen Fragen des grenzüberschreitenden Erwerbs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Deutschland. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Zwischen dem französischen, belgischen oder schweizerischen Recht auf der einen und dem deutschen Recht auf der anderen Seite existieren einige praxisrelevante Unterschiede, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden M&A-Prozesses bedeutsam werden können.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, frühzeitig deutschen Rechtsrat einzuholen, um alle in Deutschland – rechtlich wie praktisch – wichtigen Fragen zu klären.

Unser interkulturell erfahrendes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung zu folgenden Themen in Deutschland:

Leistungen im deutschen Recht zu M&A / Unternehmenskauf:

  • Share deals und asset deals nach deutschem Recht
  • Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz und Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter in Deutschland
  • Letter of Intent (LOI) in Deutschland
  • Due Diligence (deutsches Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht)
  • Gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche und arbeitsrechtliche Beratung im Hinblick auf sämtliche M&A-Aspekte im deutschen Recht
  • Verhandlung mit dem deutschen Verkäufer / Käufer und dessen Beratern
  • Deutsche Unternehmenskaufverträge (share purchase agreement) inklusive von Garantiekatalogen nach deutschem Recht
  • Abstimmung mit dem deutschen Notar, Wahrnehmung von Notarterminen in Deutschland
  • Gesellschaftervereinbarungen / Joint-Venture-Verträge nach deutschem Recht
  • Beeidigte und unbeeidigte Übersetzungen deutscher und französischer Dokumente

Ihre Ansprechpartner im deutschen Recht zu M&A / Unternehmenskauf:

Wussten Sie schon, dass in Deutschland…

  • die Übertragung von GmbH-Anteilen zwingend notariell beurkundet werden muss?
  • keine Registrierungsgebühr für die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Aktien erhoben wird? Jedoch fallen beim Kauf einer deutschen GmbH Notargebühren an, deren Höhe unter anderem vom Kaufpreis abhängt.
  • eine Gesellschaftervereinbarung zwischen GmbH-Gesellschaftern nach deutschem Recht notariell beurkundet werden muss, wenn sie Verkaufs- und Kaufversprechen im Hinblick auf Geschäftsanteile enthält?
  • das Rechtsinstitut des „fonds de commerce“ in der französischen Form nicht existiert? Es ist nach deutschem Recht jedoch möglich, bestimmte Assets eines Unternehmens einzeln zu kaufen. In diesem Fall entfällt in der Regel die notarielle Beurkundungspflicht, die bei der Übertragung von GmbH-Anteilen in Deutschland gilt.
  • Gewerberaum-Mietverträge nach deutschem Recht weitgehend frei von Vermieter und Mieter ausgehandelt werden können? Deshalb können sich im Vertragstext von deutschen Gewerberaum-Mietverträgen der Zielgesellschaft „Überraschungen“ verbergen, die für den potenziellen (ausländischen) Käufer wirtschaftlich relevant sind.

Unser deutsch-französisches ‚Team M&A / Unternehmenskauf‘:

Rechtsanwalt
Rechtsanwältin/Avocat
Rechtsanwältin
Avocat - Of Counsel
Joan Kinder
Jurist