Industrielle Risiken und Produkthaftung in Deutschland

Wir beraten französische, belgische und schweizerische Unternehmen – sowie auch ihre Filialen in Deutschland – in allen Fragen des deutschen Produkthaftungsrechts, sowohl hinsichtlich der gesetzlichen, als auch hinsichtlich der vertraglichen Haftung. Die Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Zwischen dem deutschem Produkthaftungsrecht auf der einen und dem französischem, belgischen oder schweizerischen Produkthaftungsrecht auf der anderen Seite existieren erhebliche praxisrelevante Unterschiede. Die frühzeitig hinzugezogene Unterstützung von deutschem Rechtsrat ist daher ganz entscheidend für eine ergebnisorientierte Verfahrensführung und zielorientiertes Risikomanagement in Produkthaftungsfragen in Deutschland.

Unser interkulturell erfahrenes deutsch-französisches Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei folgenden Themen:

Leistungen zu industriellen Risiken und zur Produkthaftung in Frankreich:

  • Beratung im Vorfeld des Vertriebs von Produkten in Deutschland
      Besonderheiten des gesetzlichen und vertraglichen Haftungsrahmens nach deutschem Recht, Strukturierung des Vertriebs in Deutschland
  • Prüfung der bestehenden Haftungsrisiken nach deutschem Recht sowie Vertretung und Verteidigung im Schadensfall in Deutschland
  • Gestaltung von Produktbeschreibungsunterlagen und Vertriebsvereinbarungen für den deutschen Markt
  • Beratung und Begleitung bei Produkthaftungsverfahren in Deutschland
      Abwehr von Produkthaftungsrisiken im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Sachverständigenverfahren und Klageverfahren in Deutschland
      Außergerichtliche und gerichtliche Sicherung des Zulieferer-Rückgriffs nach französischem Recht
      Aufarbeitung der entscheidungserheblichen Prozessgrundlagen in Zusammenarbeit mit den technischen Produktverantwortlichen
  • Verhandlung und Abschluss von außergerichtlichen Lösungen mit den Streitgegnern in Deutschland
  • Vertretung in Produkthaftungsverfahren vor deutschen Gerichten (selbstständiges Beweisverfahren, Klageverfahren)
      Eilverfahren, Streitverkündung, erstinstanzliche Klageverfahren, Berufungsgericht in Deutschland
  • Beeidigte und unbeeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Wir schulen Ihre Produktmanager und Vertriebsmitarbeiter gerne zu sämtlichen Themen des deutschen Produkthaftungsrechts. Nehmen sie Kontakt zu uns auf! Wir senden Ihnen gerne ein Schulungsangebot zu.

Ihre Ansprechpartner zu industriellen Risiken und zur Produkthaftung in Frankreich

Wussten Sie schon, dass in Deutschland…

  • die deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie zur verschuldensunabhängigen Haftung in Deutschland eine Beschränkung des geschützten Personenkreises auf Verbraucher vorsieht?
  • die im französischsprachigen Rechtskreis bekannte Durchgriffshaftung in der Vertragskette („Action directe“) nach deutschem Recht grundsätzlich nicht stattfindet?
  • die Einleitung eines Versicherungssachverständigenverfahrens nach Eintritt eines Schadensfalles in Deutschland weitaus weniger üblich ist als in Frankreich?
  • der erstinstanzliche Richter die Parteien in Deutschland zunächst zu einem Gütetermin lädt, um aktiv auf eine vergleichsweise Lösung des Rechtsstreits hinzuwirken?
  • für die Einleitung eines Klageverfahrens in Deutschland bisweilen ganz erhebliche Gerichtskostenvorschüsse zu leisten sind? Die Höhe der zu leistenden Vorschüsse hängt in Deutschland von der Höhe des Streitwerts des jeweiligen Verfahrens ab.

Unser deutsch-französisches Team industrielle Risiken und Produkthaftung Frankreich: