Unternehmensinsolvenz in Deutschland

Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deren deutsche Niederlassungen in allen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Deutschland bis hin zur Insolvenz. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Geschäftsführer von Unternehmen in Deutschland haben die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihrer Gesellschaft „unverzüglich“, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung der Insolvenz beim zuständigen deutschen Insolvenzgericht zu beantragen.

Das deutsche Insolvenzrecht weist erhebliche praxisrelevante Unterschiede zum französischen, belgischen oder schweizerischen Insolvenzrecht auf. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig deutschen Rechtsrat einzuholen, um alle – rechtlich wie praktisch – wichtigen Fragen zu klären.

Unser interkulturell erfahrenes Insolvenzrechts-Team informiert Sie über alle in Deutschland rechtlich und praktisch relevanten Belange und spricht anschließend auch klare Handlungsempfehlungen aus.

Leistungen im deutschen Insolvenzrecht

  • Unterstützung beim Insolvenzantrag in Deutschland
  • Durchführung von Forderungsanmeldungen in Deutschland
  • Durchsetzung von Rechten aus Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht
  • Kommunikation mit dem gerichtlich ernannten Insolvenzverwalter in Deutschland zur Abstimmung der Vorgehensweise
  • Kauf von deutschen Unternehmen aus der Insolvenz
  • Nach Bedarf: Beeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Ihre Ansprechpartner zum deutschen Insolvenzrecht

Wussten Sie schon, dass in Deutschland…

  • die Insolvenzgerichte in Deutschland stets mit Berufsrichtern besetzt sind?
  • im Zuge des Insolvenzverfahrens in Deutschland oftmals ein vom Insolvenzverwalter beauftragter externer Dienstleister versucht, die wesentlichen Assets des von der Insolvenz betroffenen deutschen Unternehmens zu verkaufen?
  • der Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens im Falle einer Unternehmensinsolvenz in Deutschland nur ausnahmsweise persönlich haftet? Die Nichtbeachtung der Pflicht zur fristgerechten Insolvenzanmeldung kann in Deutschland jedoch mit zivil- und strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.
  • die ausländische Muttergesellschaft eines deutschen Unternehmens in der Regel nicht für Verbindlichkeiten des insolventen deutschen Tochterunternehmens haftet?
  • Arbeitnehmer eines insolventen deutschen Unternehmens, die vor Insolvenzeröffnung ihren Lohn nicht mehr erhalten haben, in Deutschland für maximal drei Monate Insolvenzgeld erhalten?
  • ein Unternehmen in Deutschland, das aus der Insolvenz gekauft wird, nach deutschem Recht grundsätzlich frei von Altschulden erworben wird?
  • ein Insolvenzverwalter in Deutschland unter Umständen rückwirkend verlangen kann, dass Geschäftspartner bereits erhaltene Rechnungsbeträge an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen (sogen. Insolvenzanfechtung nach deutschem Recht)?

Unser Team Unternehmensinsolvenz