Vertrieb, Wettbewerb, Intellectual Property in Deutschland

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen zum Vertrieb in Deutschland, unter Berücksichtigung der geltenden europäischen und deutschen Wettbewerbsregeln und des Schutzes Ihres geistigen Eigentums. Die Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Deutschland kann auf unterschiedlicher rechtlicher Grundlage erfolgen. Die Möglichkeiten der Gestaltung der entsprechenden Verträge mit den Vertriebspartnern und Kunden in Deutschland hängt vom anwendbaren Recht ab. Dabei sind sowohl europäische als auch nationale wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beachten.

Neben der Rechtsberatung unterstützt unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team Sie auch bei der praktischen Umsetzung in Deutschland in folgenden Bereichen.

Leistungen im deutschen Recht zu Vertrieb, Wettbewerb und IP:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Deutschlandgeschäft (Überprüfung, Ausarbeitung nach internationalem und deutschem Recht sowie zweisprachige deutsch-französische Ausfertigung)
  • Deutsches Kaufrecht, Händlerrecht und Handelsvertreterrecht sowie UN-Kaufrecht
  • Prüfung und Anpassung kritischer Vertragsklauseln an die Vorschriften in Deutschland (insbesondere: Haftung, Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht)
  • Verträge für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Händlern oder Franchise-Partnern in Deutschland
  • Beendigung von Vertriebsverträgen mit Vertriebspartnern in Deutschland, Berechnung der potentiellen Entschädigungszahlungen nach deutschem Recht
  • Abwehr von Forderungen des Vertriebspartners in Deutschland
  • Lieferverträge und Rahmenverträgen für den deutschen Markt
  • Gütliche Streitbeilegung mit Streitgegnern in Deutschland
  • Intellectual Property: Eintragungen in Deutschland und Prüfung der Eintragungsfähigkeit; Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht und Abmahnungen in Deutschland
  • Europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht (Beratung und Risikoanalyse sowie Vertretung vor Gericht, insbesondere in Fällen unlauteren Wettbewerbs)
  • Beeidigte und unbeeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Wir schulen Ihr Vertriebsteam zu Themen wie „Rechtliche Aspekte des Deutschlandvertriebs“ oder „Gestaltung und Verwendung der Vertriebsunterlagen für den Vertrieb in Deutschland“. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir senden Ihnen gerne ein Schulungsangebot zu.

Wussten Sie schon, dass in Deutschland…

  • bei der Beendigung eines Händlervertrages in Deutschland in der Regel maximal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden muss und dass nach deutschem Recht eine Entschädigung nur in seltenen Fällen zu zahlen ist?
  • ein gekündigter Handelsvertreter in Deutschland Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung hat, die nach deutschem Recht höchstens eine Jahresprovision betragen kann?
  • besondere Vorschriften im deutschen Recht über die Verwendung und den zulässigen Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten?
  • die Formulierung der Haftungsbeschränkungsklausel in Deutschland besonders schwierig ist, weil nach deutschem Recht erhebliche richterliche und gesetzliche Einschränkungen für solche Klausen existieren?
  • der Begünstigte eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in Deutschland bei Beendigung eines Vertrags, zum Beispiel eines deutschen Handelsvertretervertrags, nach deutschem Recht nicht einfach mit sofortiger Wirkung auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten kann?

Unser deutsch-französisches Team ‚Vertrieb, Wettbewerb und Intellectual Property in Deutschland‘: