Vertrieb, Wettbewerb, Intellectual Property in Frankreich

Wir beraten Sie in allen Fragen des französischen Vertriebsrechts sowie im Bereich Wettbewerbsrecht und Intellectual Property in Frankreich. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich kann auf unterschiedlicher rechtlicher Grundlage erfolgen. Die Möglichkeiten der Gestaltung der entsprechenden Verträge mit den Vertriebspartnern und Kunden in Frankreich hängt vom anwendbaren Recht ab. Europäische und nationale wettbewerbsrechtliche Vorschriften sind zu beachten, Ihre Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property) zu schützen und durchzusetzen.

Video Tutorials zu Vertriebs-, Wettbewerbs und IP-Recht in Frankreich:

Leistungen im französischen Recht zu Vertrieb, Wettbewerb und Intellectual Property in Frankreich

Neben der Rechtsberatung unterstützt unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team Sie auch bei der praktischen Umsetzung in Frankreich in folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Frankreichgeschäft (Überprüfung und Ausarbeitung nach internationalem und französischem Recht sowie zweisprachige deutsch-französische Ausfertigung)
  • Französisches Kaufrecht, Händlerrecht und Handelsvertreterrecht sowie UN-Kaufrecht
  • Prüfung und Anpassung kritischer Vertragsklauseln an die Vorschriften in Frankreich (insbesondere Haftung, Gewährleistung, und Eigentumsvorbehalt nach französischem Recht)
  • Verträge für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Händlern oder Franchise-Partnern in Frankreich
  • Beendigung von Vertriebsverträgen mit Vertriebspartnern in Frankreich, Berechnung der potentiellen Entschädigungszahlungen nach französischem Recht
  • Beratung und Prozessvertretung vor den französischen Gerichten bei abrupter Beendigung einer Geschäftsbeziehung in Frankreich (sog. „rupture brutale“)
  • Abwehr von Forderungen des Vertriebspartners in Frankreich
  • Grenzüberschreitende Lieferverträge und Rahmenverträge unter Berücksichtigung des französischen Rechts
  • Gütliche Streitbeilegung mit Streitgegnern in Frankreich
  • Schutz von „Intellectual Property“ nach französischem Recht: Eintragung von Marken, Bildern und Gebrauchsmustern in Frankreich sowie Prüfung ihrer Eintragungsfähigkeit; Know-How-Schutz und Abmahnungen sowie Streitverfahren bei Rechtsverletzungen in Frankreich; Lizenzverträge nach französischem Recht
  • Europäisches und französisches Wettbewerbsrecht; Beratung und Risikoanalyse für den französischen Markt (insbesondere bzgl. von selektiven oder exklusiven Vertriebswegen) sowie Prüfung von kritischen Vertragsklauseln (Exklusivvertrieb, Lieferschutz, Gebietsschutz, Kundenschutz)
  • Beeidigte und unbeeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Wir schulen Ihr Vertriebsteam zu Themen wie „Rechtliche Aspekte des Frankreichvertriebs“ oder „Gestaltung und Verwendung von Vertriebsunterlagen im Frankreichgeschäft“. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne ein Schulungsangebot zu.

FFU Webinare

Ihre Ansprechpartner im französischen Vertriebs-, Wettbewerbs und IP-Recht

Publikationen zum französischen Vertriebs-, Wettbewerbs und IP-Recht

Print-Ausgabe

Eigentumsvorbehalt weltweit

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • bei der Beendigung einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit einem Vertriebspartner in Frankreich eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, die nach französischem Recht bis zu 18 Monate lang sein kann?
  • ein gekündigter Handelsvertreter in Frankreich Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung hat, die nach französischem Recht in der Regel zwei vollen Jahresprovisionen entspricht?
  • kein französisches Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen existiert, sondern in Frankreich eine ‚Kommission für missbräuchliche Klauseln‘ (sog. Commission des clauses abusives) eingerichtet ist, die bestimmte missbräuchliche Vertragsklauseln sanktionieren kann?
  • Gewährleistungsansprüche in Frankreich nach französischem Recht nur beschränkt werden können, wenn Verkäufer und Käufer derselben Fachrichtung angehören?
  • der Begünstigte eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in Frankreich bei Beendigung eines Vertrags, zum Beispiel eines französischen Handelsvertretervertrags, nach französischem Recht einseitig auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten kann?

Unser deutsch-französisches Team ‚Vertrieb, Wettbewerb und Intellectual Property in Frankreich‘: