Rechtliche Beratung für Privatpersonen zum Thema Schenkung und Erbschaft in Frankreich

Unsere Kanzlei begleitet deutschsprachige Privatpersonen in allen Fragen rund um Schenkungen und Erbschaften in Frankreich. Ob Sie Erbe oder Beschenkter sind oder die Übertragung Ihres Vermögens vorausschauend planen möchten, wir helfen Ihnen gerne, die steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Frankreich zu verstehen und zu erfüllen.

Auch wenn der Erblasser oder Schenker im Ausland ansässig ist, kann eine Steuererklärung in Frankreich erforderlich sein, sobald ein Erbe oder Beschenkter in Frankreich wohnhaft ist. Ebenso unterliegt die Übertragung einer in Frankreich gelegenen Immobilie bestimmten gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften, selbst wenn alle Beteiligten ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben.

Wir beraten Sie bei der auf Ihre Situation zugeschnittenen Vermögensübertragung und führen für Sie präzise Simulationen zur Berechnung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer durch.

Dank unserer deutschen-französischen Expertise können wir alle administrativen und steuerlichen Formalitäten für Sie übernehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine rechtssichere, reibungslose und maßgeschneiderte Lösung für die Übertragung Ihres Vermögens in Frankreich zu bieten.

Video Tutorials zum französischen Schenkungs- und Erbrecht

Schenkung und Erbschaft in Frankreich

Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft in Frankreich beraten wir Sie umfassend zum französischen Recht, sowohl in Bezug auf die anwendbaren Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten, als auch hinsichtlich möglicher Steueroptimierungen. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Leistungen bei Schenkung und Erbschaft in Frankreich

  • Ausnutzung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge in Frankreich und Deutschland
  • Steuerliche Optimierung durch Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Errichtung von Familiengesellschaften in Frankreich
  • Beratung bei internationalen Erbfällen: Prüfung der Anwendung des deutschen, österreichischen, schweizerischen oder französischen Erbrechts sowie der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des anzuwendenden Rechts, der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der Belegenheit des Vermögens
  • Abwicklung von Erbfällen in Frankreich oder mit französischem Bezug; Vertretung bei Erbstreitigkeiten in Frankreich
  • Beratung und Vertretung betreffend Nachlassimmobilien in Frankreich
  • Abgabe von Pflichterklärungen im Falle von Schenkung oder Erbschaft gegenüber den französischen (Steuer-) Behörden

Ihre Ansprechpartner im französischen Schenkungs- und Erbrecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frankreich sehr hoch sein kann (bis zu 60 % des zu versteuernden Vermögens)? Darüber hinaus müssen die von der Schenkung oder der Erbschaft in Frankreich betroffenen Personen, auch wenn sie nicht in Frankreich ansässig sind, in Frankreich angemeldet werden, sobald auf französischem Staatsgebiet belegene Güter betroffen sind.
  • alle Schenkungen und Erbschaften in Frankreich bei der französischen Steuerverwaltung deklariert werden müssen und in der Regel zu Steuerzahlungspflichten gegen über dem französischen Staat führen? Die verspätete Abgabe von Erklärungen gegenüber den französischen Behörden kann hohe Strafzahlungen nach sich ziehen.
  • in Frankreich vorteilhafte Steuerregelungen für die kostenlose Übertragung von Unternehmen (Pacte Dutreil) existieren? Ziel des sog. Pacte Dutreil nach französischem Recht ist es, die Steuerlast für kostenlose Übertragungen von französischen Unternehmen zu reduzieren.

Unser deutsch-französisches Team ‘Schenkung und Erbrecht’

Rechtsanwältin/Avocat
Juristin