Unsere Kanzlei begleitet deutschsprachige Privatpersonen in allen Fragen rund um Schenkungen und Erbschaften in Frankreich. Ob Sie Erbe oder Beschenkter sind oder die Übertragung Ihres Vermögens vorausschauend planen möchten, wir helfen Ihnen gerne, die steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Frankreich zu verstehen und zu erfüllen.
Auch wenn der Erblasser oder Schenker im Ausland ansässig ist, kann eine Steuererklärung in Frankreich erforderlich sein, sobald ein Erbe oder Beschenkter in Frankreich wohnhaft ist. Ebenso unterliegt die Übertragung einer in Frankreich gelegenen Immobilie bestimmten gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften, selbst wenn alle Beteiligten ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben.
Wir beraten Sie bei der auf Ihre Situation zugeschnittenen Vermögensübertragung und führen für Sie präzise Simulationen zur Berechnung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer durch.
Dank unserer deutschen-französischen Expertise können wir alle administrativen und steuerlichen Formalitäten für Sie übernehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine rechtssichere, reibungslose und maßgeschneiderte Lösung für die Übertragung Ihres Vermögens in Frankreich zu bieten.