Ihr Partner für französisches Immobilienrecht

Sie möchten eine Immobilie in Frankreich verkaufen oder erwerben? Unsere Kanzlei berät deutschsprachige Unternehmen und Privatpersonen in allen Phasen ihres Immobilienprojekts sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Besitz einer Immobilie in Frankreich, insbesondere hinsichtlich der damit verbundenen Melde- und Steuerpflichten.

Unser deutsch-französisches Team stellt Ihnen sein juristisches Fachwissen und seine interkulturelle Kompetenz im Immobilienrecht zur Verfügung. Wir bieten Ihnen optimale Lösungen in folgenden Bereichen in Frankreich an.

Video Tutorials zum französischen Immobilienrecht

Unsere Leistungen im französischen Immobilienrecht für Privatpersonen

  • Verkauf einer Immobilie in Frankreich: Prüfung der vom französischen Notar erstellten Vertragsdokumente und gegebenenfalls detaillierte Berechnung der Steuer auf den Veräußerungsgewinn (PVI) im Vorfeld der Umsetzung Ihres Vorhabens.
  • Erwerb einer Immobilie in Frankreich: Unsere maßgeschneiderte rechtliche und steuerliche Beratung und Begleitung umfasst die Analyse der mit dem Erwerb einer Immobilie in Frankreich verbundenen Risiken, die Prüfung der vom französischen Notar erstellten Vertragsdokumente, die Optimierung der Struktur des Immobilienbesitzes und die Verwaltung der spezifischen steuerlichen Auswirkungen für Nichtansässige und Ansässige. Wir bieten Ihnen Lösungen an, die auf Ihre Vermögenssituation und Ihre langfristigen Ziele zugeschnitten sind, einschließlich der Möglichkeit, eine französische Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts (SCI) zu gründen.
  • Problematik der Immobilienvermögensteuer (IFI): Wir prüfen Ihre Vermögenssituation, um festzustellen, ob Sie dieser Steuer unterliegen, und helfen Ihnen gegebenenfalls bei der Optimierung Ihrer Situation; wir berechnen die Höhe der Steuer und erstellen die entsprechende Steuererklärung.
  • Beratung zu den Erklärungspflichten des Eigentümers einer Immobilie und Erstellung der entsprechenden Erklärungen gegenüber der Steuerbehörde und den sonstigen Behörden (jährliche Erklärung der Steuer auf den Verkehrswert von Immobilien (TVVI) für eine SCI, Erklärung über die Belegung für Unternehmen und Privatpersonen, Erklärung Ihrer Einkünfte bei möblierter Vermietung an Touristen).

Investitionen in Unternehmensimmobilien in Frankreich

  • Transaktionsberatung zur Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen und Lösungen (Due-diligence, Überprüfung der rechtlichen und steuerlichen Transaktionsdokumentation und Vertragsdokumentation, Begleitung und Strukturierung der Transaktionsverhandlungen)
  • Steuerproblematiken im Zusammenhang mit dem französischen Immobilienrecht (Mehrwertsteuer, Registrierungsgebühren, Gewerbesteuer, Gemeindesteuern, Besteuerung des Veräußerungsgewinns)
  • Steueroptimierung und Strukturierung von Immobilieninvestitionen in Frankreich (einschließlich Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform, Gründung sowie rechtliche und steuerliche Strukturierung)
  • Grenzüberschreitende deutsch-französische Investitionen (Beratung im Immobilienrecht, Erwerb und Veräußerung von Industrie- und Gewerbeimmobilien, Bestellung von Sicherheiten)
  • Audit im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens, das Immobilien in Frankreich besitzt

Ansprechpartner im französischen Immobilienrecht

Publikationen zum französischen Immobilienrecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie auf französischem Staatsgebiet in Frankreich steuerpflichtig sind, auch wenn der Eigentümer der Immobilie nicht in Frankreich steuerlich ansässig ist? Diese Regel ist in Artikel 3 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (oder der entsprechenden Bestimmung des französisch-schweizerischen oder französisch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens) enthalten.
  • der Erwerb einer Immobilie auf französischem Staatsgebiet über eine Zweckgesellschaft einer Gesellschaft oder einer Privatperson ermöglicht, ihr Vermögen zu schützen (z.B. im Fall finanzieller Schwierigkeiten der Betriebsgesellschaft) oder es einfach und mit weniger Steuern zu übertragen (Übertragung durch Schenkung)? Die Zweckgesellschaft (in der Regel eine Société Civile Immobilière, SCI) kann sehr schnell gegründet werden, ohne dass ein Notar einzuschalten ist.
  • wenn Sie dort direkt oder indirekt Immobilien oder Immobilienrechte wie Anteile an einer Immobiliengesellschaft halten, Sie möglicherweise der Immobilienvermögensteuer (Impôt sur la fortune immobilière - IFI) unterliegen, auch wenn Sie nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind? Die IFI-Steuer ist jährlich von natürlichen Personen zu entrichten, deren Immobilienvermögen den Schwellenwert von 1,3 Millionen Euro übersteigt. Wenn Sie nicht in Frankreich steueransässig sind, werden Sie nur für Ihr in Frankreich belegenes Immobilienvermögen besteuert. Zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage wird das Immobilienvermögen des gesamten Steuerhaushalts berücksichtigt.

Unser deutsch-französisches Team ‚Immobilienrecht‘

Rechtsanwältin/Avocat
Juristin