Unternehmensnachfolge und Erbrecht in Frankreich

Wir beraten Sie in allen Fragen des französischen Rechts zum Thema Unternehmensnachfolge sowie den einhergehenden Fragen des französischen Erbrechts. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Viele Unternehmen, für die ein Nachfolger gesucht wird, sind noch nicht übernahmereif. Oftmals fehlt auch ein geeigneter Nachfolger.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, frühzeitig sachkundigen Rat im französischen Recht einzuholen, um alle wichtigen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragen im Vorfeld zu klären.

Unser interkulturell erfahrenes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei der Vorbereitung der Übertragung oder Übernahme eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge in Frankeich, sei es innerhalb der Familie oder im Wege der Übergabe der Unternehmensführung an einen Dritten.

Video Tutorials zum französischen Schenkungs- und Erbrecht

Leistungen zu Unternehmensnachfolge und Erbrecht in Frankreich

  • Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensnachfolge in Frankreich
  • Umsetzung der Nachfolgeplanung nach den Vorschriften des französischen Rechts
  • Erbrechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge in Frankreich

Darüber hinaus berät unser deutsch-französisches Anwalts-Team im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge auch in folgenden Bereichen des französischen Unternehmensrechts:

  • M&A, Unternehmenskauf und Joint-Venture in Frankreich
  • Restrukturierungen in Frankreich
  • Regelung der Mitarbeiterbeteiligung nach französischem Recht
  • Finanzierung und Bestellung von Sicherheiten in Frankreich

Schenkung und Erbschaft in Frankreich

Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft in Frankreich beraten wir Sie umfassend zum französischen Recht, sowohl in Bezug auf die anwendbaren Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten, als auch hinsichtlich möglicher Steueroptimierungen. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Leistungen bei Schenkung und Erbschaft in Frankreich

  • Ausnutzung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge in Frankreich und Deutschland
  • Steuerliche Optimierung durch Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Errichtung von Familiengesellschaften in Frankreich
  • Beratung bei internationalen Erbfällen: Prüfung der Anwendung des deutschen, österreichischen, schweizerischen oder französischen Erbrechts sowie der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des anzuwendenden Rechts, der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der Belegenheit des Vermögens
  • Abwicklung von Erbfällen in Frankreich oder mit französischem Bezug; Vertretung bei Erbstreitigkeiten in Frankreich
  • Beratung und Vertretung betreffend Nachlassimmobilien in Frankreich
  • Abgabe von Pflichterklärungen im Falle von Schenkung oder Erbschaft gegenüber den französischen (Steuer-) Behörden

Ihre Ansprechpartner im französischen Schenkungs- und Erbrecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frankreich sehr hoch sein kann (bis zu 60 % des zu versteuernden Vermögens)? Darüber hinaus müssen die von der Schenkung oder der Erbschaft in Frankreich betroffenen Personen, auch wenn sie nicht in Frankreich ansässig sind, in Frankreich angemeldet werden, sobald auf französischem Staatsgebiet belegene Güter betroffen sind.
  • alle Schenkungen und Erbschaften in Frankreich bei der französischen Steuerverwaltung deklariert werden müssen und in der Regel zu Steuerzahlungspflichten gegen über dem französischen Staat führen? Die verspätete Abgabe von Erklärungen gegenüber den französischen Behörden kann hohe Strafzahlungen nach sich ziehen.
  • in Frankreich vorteilhafte Steuerregelungen für die kostenlose Übertragung von Unternehmen (Pacte Dutreil) existieren? Ziel des sog. Pacte Dutreil nach französischem Recht ist es, die Steuerlast für kostenlose Übertragungen von französischen Unternehmen zu reduzieren.

Unser deutsch-französisches ‘Team Schenkung und Erbrecht in Frankreich’

Rechtsanwältin/Avocat
Juristin