Gewerbliches Miet- und Baurecht in Frankreich

Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Fragen des französischen Miet- und Baurechts. Bei Ihren grenzüberschreitenden Projekten beraten wir Sie effizient in deutscher oder französischer Sprache.

Wir begleiten Unternehmen bei der Verhandlung und dem Abschluss von Mietverträgen über Gewerberäume in Frankreich sowie bei der Neuverhandlung der Mietbedingungen – sei es für Büros, Geschäftsflächen oder Lagerhäuser.

Außerdem begleiten wir deutsche, österreichische sowie schweizerische Gesellschaften (Baufirmen, Subunternehmer, Bauherren, Projektentwickler und/ oder Architekten) bei der Erbringung ihrer Bau- und Ingenieurleistungen in Frankreich (Versicherungen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuern).

Wir garantieren Ihnen eine lösungsorientierte, pragmatische und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

Video Tutorials zum französischen Miet- und Baurecht

Leistungen im französischen Miet- und Baurecht

Gewerblicher Mietvertrag in Frankreich:

  • Strategische Beratung im französischen Gewerbemietrecht: Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Gewerbemietvertrages.
  • Beratung bei Problemen im Mietverhältnis: Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Mietverhältnisses zur Seite und führen Verhandlungen mit dem Vermieter.
  • Begleitung bei der Beendigung von Mietverträgen: Wir beraten Sie umfassend bei der Beendigung französischer Mietverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Geltendmachung von Entschädigungszahlungen nach französischem Recht.
  • Rechtsstreitigkeiten und Forderungseintreibung: Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten und setzen etwaige Mieteransprüche gegen französische Streitgegner durch.

Baurecht in Frankreich:

  • Planung und Realisierung von Bauprojekten in Frankreich (grenzüberschreitende Bauvertragsgestaltung, französische Baugewährleistung und insbesondere Zehnjahres-Gewährleistungsgarantie (Garantie Décennale), Sicherung von Werklohnansprüchen, Subunternehmerverträge)
  • Grenzüberschreitende Baustoff- und Baukomponentenlieferung nach Frankreich sowie Subunternehmerverträge mit Partnern in Frankreich (industrielle Fertigung und Lieferung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Sachverständigenverfahren in Frankreich (expertise amiable / expertise judiciaire) sowie Produkthaftungsfälle in Frankreich
  • Entsendung nach Frankreich (französisches Arbeitsrecht, Entsendungsverfahren, Berufsausweis für das Baugewerbe (carte BTP), steuerrechtliche Aspekte in Frankreich)
  • Steuerfragen im Zusammenhang mit der Anwesenheit deutscher Arbeitnehmer in Frankreich (Umsatzsteuer, Zoll, Betriebsstätte)

Öffentliche Ausschreibung in Frankreich:

  • Öffentliche Ausschreibung in Frankreich, französisches Vergaberecht – öffentliche Bauaufträge in Frankreich

Ansprechpartner im französischen Miet- und Baurecht

Publikationen zum französischen Miet- und Baurecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Kündigungsmöglichkeiten bei Gewerberaummietverträgen in Frankreich gesetzlich stark reglementiert sind?
    So können etwa Gewerberaummietverträge nach französischem Recht durch den Mieter in der Regel erst nach drei oder sechs Jahren und durch den Vermieter frühestens nach neun Jahren ordentlich gekündigt werden.
  • jeder Bauunternehmer im weitesten Sinne (je nach Art der vertraglich vereinbarten Leistung), der in Frankreich am Bau eines neuen oder bestehenden Gebäudes beteiligt ist, einer zehnjährigen zivilrechtlichen Gewährleistungshaftung (auch als zehnjährige Dezenal-Gewährleistung, „garantie décennale“, bekannt) unterliegen kann? Im Schadensfall kann der Bauunternehmer nach französischem Recht 10 Jahre lang für spezifische Baumängel durch den Bauherren oder nachfolgende Eigentümer in Anspruch genommen werden. Diese Verpflichtung des französischen Rechts gilt auch für ausländische Bauunternehmen bzw. Zulieferer von Bauelementen: Aus der Dezenal-Gewährleistung gesetzlich verpflichtete Unternehmen unterliegen zudem unter Strafandrohung einer entsprechenden Gewährleistungsversicherungspflicht in Frankreich.

Unser deutsch-französisches Team ‚Gewerbliches Miet- und Baurecht‘