Immobilien – Bau – Miete in Frankreich

Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Fragen des französischen Immobilien-, Bau- und Mietrechts. Bei Ihren grenzüberschreitenden Projekten beraten und begleiten wir Sie effizient in deutscher oder französischer Sprache.

Wir begleiten Unternehmen bei Ihren Immobilieninvestitions- oder Strukturierungsvorhaben und unterstützen Privatpersonen, die in Frankreich eine Immobilie erwerben oder ihr Vermögen vererben bzw. übertragen möchten (Unternehmensnachfolge – Vorbereitung der Erbfolge). In gleicher Weise unterstützen wir auch institutionelle Anleger, Wirtschaftsprüfer und Fonds in sämtlichen Phasen einer Investition in Frankreich.

Außerdem begleiten wir deutsche, österreichische sowie schweizerische Gesellschaften (Baufirmen, Subunternehmer, Bauherren, Projektentwickler und/ oder Architekten) bei der Erbringung ihrer Bau- und Ingenieurleistungen in Frankreich (Versicherungen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuern).

Unser interkulturell erfahrenes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei den folgenden Themen in Frankreich.

Video Tutorials zum französischen Immobilien-, Bau- und Mietrecht:

Leistungen im französischen Immobilien-, Bau- und Mietrecht:

Gewerblicher Mietvertrag in Frankreich:

  • Steuerliche Fragen im französischen Immobilienrecht (Umsatzsteuer, Stempelsteuer, Gewerbesteuer, Gemeindesteuern, Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Frankreich)
  • Steueroptimierung und Strukturierung von Immobilieninvestitionen in Frankreich (insbesondere Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform, bei der Gründung der französischen Gesellschaft sowie der der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung)
  • Grenzüberschreitende Investitionen in Frankreich (immobilienrechtliche Beratung, Kauf und Verkauf von gewerblichen und industriellen Immobilien in Frankreich, Bestellung von Sicherheiten nach französischem Recht)
  • Audit im Rahmen des Erwerbs einer Gesellschaft, die Immobilien in Frankreich hält
  • Außergerichtliche und gerichtliche Sachverständigenverfahren in Frankreich (expertise amiable / expertise judiciaire); Immobilienstreitigkeiten in Frankreich, insbesondere im Bereich der Baumängelhaftung und der Aufarbeitung der ersatzfähigen Schadenspositionen

Gewerblicher Mietvertrag in Frankreich:

  • Strategische Beratung im französischen gewerblichen Mietrecht, Verhandlung und Erstellung der für den Abschluss des Gewerbemietvertrages erforderlichen Unterlagen
  • Rechtsstreitigkeiten und Eintreibung nicht gezahlter Mieten, Nebenkosten und Gebühren bei Streitgegnern in Frankreich
  • Betreuung im Zusammenhang mit der Beendigung von französischen Mietverträgen, insbesondere Geltendmachung von Entschädigungszahlungen nach französischem Recht

Vermögensverwaltung in Frankreich:

  • Verwaltung von Immobilienvermögen in Frankreich (Verhandeln und Erstellen von Mietverträgen nach französischem Recht; Finanzierung, Refinanzierung und Strukturierung des Immobilienvermögens in Frankreich)
  • Vermögensverwaltung in Frankreich (insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung des Vermögens: Beratung in den Bereichen Schenkung und Vererbung nach französischem Recht, Steuererklärung in Frankreich und Rechtsmittel gegen Bescheide der französischen Steuerverwaltung)

Bau- und Ingenieurleistungen in Frankreich:

  • Planung und Realisierung von Bauprojekten in Frankreich (grenzüberschreitende Bauvertragsgestaltung, französische Baugewährleistung und insbesondere Zehnjahres-Gewährleistungsgarantie (Garantie Décennale), Sicherung von Werklohnansprüchen, Subunternehmerverträge)
  • Grenzüberschreitende Baustoff- und Baukomponentenlieferung nach Frankreich sowie Subunternehmerverträge mit Partnern in Frankreich (industrielle Fertigung und Lieferung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Sachverständigenverfahren in Frankreich (expertise amiable / expertise judiciaire) sowie Produkthaftungsfälle in Frankreich
  • Entsendung nach Frankreich (französisches Arbeitsrecht, Entsendungsverfahren, Berufsausweis für das Baugewerbe (carte BTP), steuerrechtliche Aspekte in Frankreich)
  • Steuerfragen im Zusammenhang mit der Anwesenheit deutscher Arbeitnehmer in Frankreich (Umsatzsteuer, Zoll, Betriebsstätte)

Öffentliche Ausschreibung in Frankreich:

  • Öffentliche Ausschreibung in Frankreich, französisches Vergaberecht – öffentliche Bauaufträge in Frankreich

Webinare

Ansprechpartner im französischen Immobilien-, Bau- und Mietrecht

Publikationen zum französischen Immobilien-, Bau- und Mietrecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Kündigungsmöglichkeiten bei Gewerberaummietverträgen in Frankreich gesetzlich stark reglementiert sind?
    So können etwa Gewerberaummietverträge nach französischem Recht durch den Mieter in der Regel erst nach drei oder sechs Jahren und durch den Vermieter frühestens nach neun Jahren ordentlich gekündigt werden.
  • Einkünfte aus der Vermietung einer auf französischem Gebiet gelegenen Immobilie gemäß Artikel 3 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) (bzw. gemäß der entsprechenden Vorschrift des französisch-schweizerischen DBA bzw. des französisch-österreichischen DBA) in Frankreich besteuert werden müssen, auch wenn der Eigentümer der Immobilie nicht in Frankreich steuerlich ansässig ist?
  • jeder Bauunternehmer im weitesten Sinne (je nach Art der vertraglich vereinbarten Leistung), der in Frankreich am Bau eines neuen oder bestehenden Gebäudes beteiligt ist, einer zehnjährigen zivilrechtlichen Gewährleistungshaftung (auch als zehnjährige Dezenal-Gewährleistung, „garantie décennale“, bekannt) unterliegen kann? Im Schadensfall kann der Bauunternehmer nach französischem Recht 10 Jahre lang für spezifische Baumängel durch den Bauherren oder nachfolgende Eigentümer in Anspruch genommen werden. Diese Verpflichtung des französischen Rechts gilt auch für ausländische Bauunternehmen bzw. Zulieferer von Bauelementen: Aus der Dezenal-Gewährleistung gesetzlich verpflichtete Unternehmen unterliegen zudem unter Strafandrohung einer entsprechenden Gewährleistungsversicherungspflicht in Frankreich.
  • der Erwerb einer Immobilie in Frankreich durch eine eigens dafür gegründete französische Gesellschaft ermöglichen kann, sowohl das Immobilienvermögen eines Unternehmens als auch das einer Privatperson zu schützen? Dies gilt z.B. für den Fall finanzieller Schwierigkeiten der Betriebsstruktur oder wenn das Vermögen einfach und mit verminderter Steuerbelastung übertragen werden soll (im Rahmen von Schenkungen).
    Die französische Gesellschaft (meist eine französische Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts, „Société Civile Immobilière“ (SCI)), die dem Besitz der in Frankreich belegenen Immobilie gewidmet ist, kann zügig und ohne Bemühung eines Notars gegründet werden.

Unser deutsch-französisches Team Immobilien, Bau und Miete in Frankreich:

Rechtsanwalt
Avocat
Rechtsanwältin/Avocat
Rechtsanwältin
Juristin