Wir beraten Sie in allen Fragen der Forderungsbeitreibung in Frankreich. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.
Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können offene Forderungen gegenüber Ihrem französischen Kunden entstehen. Ihr Schuldner zahlt zögernd, verspätet oder überhaupt nicht.
Neben der Frage, ob Ihre Forderung überhaupt entstanden, fällig und beweisbar ist, sind auch Aspekte wie Verjährung und Schuldnereigenschaft (Verbraucher, Unternehmen) entscheidend.
Sollte ein außergerichtliches Forderungsmanagement nicht zum Erfolg führen, ist neben der Prüfung der rechtlichen Erfolgsaussichten und der Beweislage auch abzuwägen, ob sich eine gerichtliche Geltendmachung, mit den einhergehenden Kosten, wirtschaftlich lohnt.
Unser interkulturell erfahrenes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei folgenden Themen in Frankreich.