Prozesse, Inkasso, Sachverständigen- und Schiedsverfahren in Deutschland

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen nach Deutschland können rechtliche Streitigkeiten entstehen, die einen internationalen Bezug haben.

Die erste Frage, die sich bei einer grenzüberschreitenden Streitigkeit stellt, ist in der Regel die Frage nach der sachlich wie örtlich zuständigen Gerichtsbarkeit.

Wenn die Streitigkeit in Anwendung der vertraglichen oder internationalen Zuständigkeitsregeln vor ein Schiedsgericht in Deutschland oder ein Gericht der deutschen Gerichtsordnung gebracht wird, gelten dort spezifische Verfahrensregeln.

Unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung im Zusammenhang mit folgenden verfahrensrechtlichen Themen in Deutschland.

Leistungen im Bereich Prozesse, Inkasso, Sachverständigen- und Schiedsverfahren in Deutschland

  • Durchsetzung von Forderungen gegen deutsche Schuldner und Verwertung von Sicherheiten in Deutschland
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Unternehmen im deutschen Insolvenzverfahren
  • Gütliche Streitbeilegung mit Streitgegnern in Deutschland
      Verhandlungen, Erstellung und Überwachung der Ausführung von Vergleichen
  • Vertretung in unternehmensrechtlichen Verfahren in Deutschland (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht)
      Güteverhandlung, Eilverfahren, Schriftsätze, mündliche Verhandlungen in Erst- und Berufungsinstanz
  • Deutsche und internationale Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Sachverständigen-/ Beweissicherungsverfahren (expertise judiciaire) in Deutschland
  • Beeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Ansprechpartner im deutschen Recht zu Prozessen, Inkasso, Sachverständigen- und Schiedsverfahren in Deutschland

Wussten Sie schon, dass in Deutschland…

  • anders als in Frankreich keine separaten Handelsgerichte, sondern spezifische Kammern für Handelssachen bei den deutschen Zivilgerichten existieren, so wie dies ausnahmsweise in Frankreich auch im Elsass und in der Mosel der Fall ist? Diese Kammern für Handelssachen sind in den deutschen Gerichten mit Berufsrichtern besetzt.
  • Zeugen anders als in Frankreich in deutschen Gerichtsverfahren in der Regel mündlich gehört werden?
  • Schriftsätze in deutscher Sprache bei den deutschen Gerichten eingereicht werden müssen? Gegebenenfalls kann der deutsche Richter anordnen, dass französischsprachige Beweismittel ins Deutsche übersetzt und durch einen vereidigten Übersetzer beglaubigt werden.
  • der Kläger anders als in Frankreich vor Einleitung eines deutschen Gerichtsverfahrens einen streitwertabhängigen Gerichtskostenvorschuss bezahlen muss? Dem Prozessgegner wird die Klageschrift in Deutschland nur zugestellt, wenn der Kläger den Gerichtskostenvorschuss bezahlt hat.
  • das Prozessrecht in Deutschland in der Regel eine Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei vorsieht?
  • Zustellungen von Schriftstücken in Deutschland nicht durch Gerichtsvollzieher, sondern durch das Gericht erfolgen?

Unser deutsch-französisches Team Prozesse, Inkasso, Sachverständigen- und Schiedsverfahren in Deutschland

Rechtsanwalt
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Michael Ott
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin - Of Counsel
Assistentin
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