Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deren deutsche Niederlassungen in allen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Deutschland bis hin zur Insolvenz. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.
Geschäftsführer von Unternehmen in Deutschland haben die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihrer Gesellschaft „unverzüglich“, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung der Insolvenz beim zuständigen deutschen Insolvenzgericht zu beantragen.
Das deutsche Insolvenzrecht weist erhebliche praxisrelevante Unterschiede zum französischen, belgischen oder schweizerischen Insolvenzrecht auf. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig deutschen Rechtsrat einzuholen, um alle – rechtlich wie praktisch – wichtigen Fragen zu klären.
Unser interkulturell erfahrenes Insolvenzrechts-Team informiert Sie über alle in Deutschland rechtlich und praktisch relevanten Belange und spricht anschließend auch klare Handlungsempfehlungen aus.