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Insolvenzrecht

Verdachtsperiode im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Frankreich

Élisabeth Walckenaer LL.M.
Avocat
walckenaer@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 1 53 93 82 90

Die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens (sog. redressement judiciaire) oder einer gerichtlichen Liquidation (sog. Liquidation judiciaire) führt zur Bestimmung eines Zeitraums, der „Verdachtsperiode“ genannt wird (sog. Période suspecte) (Artikel L. 632-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches).

Die Verdachtsperiode ist ein zentrales Element im französischen Insolvenzrecht, das dazu dient, benachteiligende Handlungen vor der Insolvenzeröffnung zu identifizieren und gegebenenfalls rückgängig zu machen, um die Gleichbehandlung der Gläubiger zu gewährleisten und das Vermögen der insolventen Gesellschaft zu sichern.

Dieser Artikel soll erklären, welche Funktion die Verdachtsperiode im französischen Insolvenzrecht hat, wie sie abläuft und warum sie für Gläubiger und Schuldner von großer Bedeutung ist.

1. Begriff und Prinzip der Verdachtsperiode

Die Verdachtsperiode im französischen Insolvenzverfahren ist der Zeitraum zwischen der Zahlungseinstellung (sog. Cessation des paiements) und der Eröffnung des Verfahrens.

Das Gericht setzt das Datum der Zahlungseinstellung in dem Eröffnungsbeschluss fest, wobei dieses Datum der Zahlungseinstellung und somit der Beginn der Verdachtsperiode bis zu 18 Monate vor dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens liegen kann (Artikel L. 631-8 des französischen Handelsgesetzbuches).

Ziel und Prinzip dieser Verdachtsperiode in Frankreich ist die Wiederherstellung der Gleichstellung der Gläubiger der insolventen Gesellschaft durch die mögliche Nichtigkeit bestimmter Handlungen, die dem Vermögen der Gesellschaft geschadet haben.

Dieser Nichtigkeitsanspruch soll die Aktiva der insolventen Gesellschaft wiederherstellen.

Um dies zu ermöglichen, werden Handlungen und Verträge, die während dieser Verdachtsperiode getätigt wurden, auf Antrag gerichtlich geprüft, um festzustellen, ob die Nichtigkeit bestimmter Handlungen, die dem Vermögen der Gesellschaft geschadet haben, zu erklären ist.

2. Wer darf während der Verdachtsperiode im Insolvenzverfahren in Frankreich Nichtigkeitsansprüche erheben?

Nur folgende Organe des Insolvenzverfahrens können den Nichtigkeitsanspruch zur Wiederherstellung des Vermögens der Gesellschaft erheben:

  • Im Fall eines Sanierungsverfahrens: der Insolvenzverwalter (sog. Administrateur judiciaire) oder der Gläubigervertreter (sog. Mandataire judiciaire)
  • Bei der gerichtlichen Liquidation: der Liquidator (sog. Liquidateur judiciaire)
  • Der Kommissar für die Durchführung des Plans (sog. Commissaire à l’exécution du plan)
  • Die Staatsanwaltschaft

3. Welche Rechtshandlungen können während der Verdachtsperiode im französischen Insolvenzrecht für nichtig erklärt werden?

Folgende Nichtigkeitsfälle zur Wiederherstellung des Vermögens der Gesellschaft sind gesetzlich vorgesehen:

a. Automatische Nichtigkeitsfälle:


Einige Rechtshandlungen werden vom Gericht automatisch für nichtig erklärt, ohne dass eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden muss. Dazu gehören unter anderem:

  • Unentgeltliche Handlungen, durch die Eigentum übertragen wird (z. B. Schenkungen)
  • Zahlungen für nicht fällige Schulden
  • Zahlungen für fällige Schulden, die auf ungewöhnliche Weise geleistet werden (z. B. mit Material statt Geld)
  • Garantien oder Sicherheiten, die für frühere Schulden gewährt wurden
  • Kommutative Verträge, die zuungunsten der Gesellschaft unausgewogen sind
  • Sicherungsmaßnahmen: diese sollen verhindern, dass der Gläubiger trotz Zahlungseinstellung Sicherungssicherheiten beim Gericht anfordert
  • Treuhandverträge

b.  Fakultative Nichtigkeitsfälle:


Andere Handlungen können nach Ermessen des Gerichts für nichtig erklärt werden, wenn sie als verdächtig angesehen werden. Dies betrifft vor allem:

  • Zahlungen für fällige Schulden, wenn der Gläubiger von der Zahlungseinstellung wusste.
  • Entgeltliche Handlungen, wenn der Vertragspartner Kenntnis von der Zahlungseinstellung der Gesellschaft hatte.
  • Pfändungen oder Widersprüche, die nach dem Zeitpunkt der Zahlungseinstellung vorgenommen wurden.

c.  Gibt es im französischen Insolvenzrecht Ausnahmen von der Anfechtung während der Verdachtsperiode?


Aufgrund einer EU-Richtlinie sind bestimmte Finanzsicherheiten und -instrumente zur Besicherung dieser Sicherheiten von den automatischen und fakultativen Nichtigkeitsfällen während der Verdachtsperiode ausgenommen.

Diese Regel soll die Effektivität von Finanzsicherheiten sicherstellen.

4. Welche Auswirkungen hat die ausgesprochene Nichtigkeit von Handlungen in der Verdachtsperiode?

Der für nichtig erklärte Rechtsakt gilt als inexistent und führt zur Herstellung des ursprünglichen Zustands.

So müssen vom Insolvenzverwalter eingezogene Beträge in das Schuldnervermögen zurückfließen, damit dieses dann nach Rang zwischen den Gläubigern der Gesellschaft verteilt werden kann.

Auch die gegenseitigen Leistungen müssen rückabgewickelt werden. Bei Sachleistungen ist die „Sache“ wenn möglich zurückzugeben, ansonsten ist der Gegenwert zu erstatten.

Geldbeträge wiederum sind mit Verzugszinsen zurückzuzahlen.

Der Vertragspartner muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Da die Anmeldefrist dann oft schon abgelaufen ist, muss der Gläubiger beim Gericht die Verlängerung der Anmeldefrist für seine Forderung beantragen.

Bei Nichtigkeit einer Sicherheit wird die gesicherte Forderung zu einer einfachen Insolvenzforderung, sodass der Gläubiger seinen privilegierten Rang verliert.

5. Welche praktischen Konsequenzen hat die Verdachtsperiode im französischen Insolvenzrecht für Gläubiger und Schuldner?

Der unbezahlte Gläubiger eines Unternehmens, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, sollte sich rechtlich beraten lassen, um die möglichen vorzeitigen oder alternativen Zahlungslösungen zu ermitteln, damit er die mit diesen Praktiken verbundenen Risiken kennt, wenn der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist.

Auf der Seite des Schuldners sollte sich der Geschäftsführer ebenfalls beraten lassen, bevor er Sicherheiten gewährt oder Forderungen vorzeitig oder durch unübliche Mittel begleicht, wenn er weiß, dass die Zahlungseinstellung fast erreicht ist.

Haben Sie Fragen zur Verdachtsperiode im französischen Insolvenzrecht oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Unser Team im französischen Insolvenzrecht steht Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

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Häufig gestellte Fragen - Rechte besicherter Gläubiger im französischen Insolvenzverfahren

Was genau ist die Verdachtsperiode im Insolvenzverfahren in Frankreich?

Die Verdachtsperiode ist der Zeitraum zwischen der Einstellung der Zahlungen durch ein Unternehmen (Zahlungseinstellung) und der Eröffnung eines Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens. In dieser Zeit werden bestimmte Handlungen des Unternehmens geprüft, um festzustellen, ob sie dem Vermögen der Gesellschaft geschadet haben.

Warum ist die Verdachtsperiode für Gläubiger und Schuldner wichtig?

Sie dient dazu, die Gläubiger gleichzustellen, indem schädliche oder benachteiligende Handlungen rückgängig gemacht werden können. So wird sichergestellt, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Regeln verteilt wird und Gläubiger nicht benachteiligt werden.

Welche Handlungen können während der Verdachtsperiode für ungültig erklärt werden?

Zum Beispiel Schenkungen, Zahlungen für nicht fällige Schulden, ungewöhnliche Zahlungen oder Sicherheiten, die für frühere Verpflichtungen gewährt wurden. Auch Handlungen, bei denen der Vertragspartner von der Zahlungsunfähigkeit wusste, können für nichtig erklärt werden.

Wie lange dauert die Verdachtsperiode und wann beginnt sie?

Sie beginnt mit dem Datum der Zahlungseinstellung, das bis zu 18 Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen kann. Die genaue Dauer hängt vom Zeitpunkt der Feststellung der Zahlungseinstellung durch das Gericht ab.

Was muss ich als Gläubiger tun, wenn ich von einer Verdachtsperiode erfahre?

Als Gläubiger sollten Sie Ihre Forderungen rechtzeitig anmelden und sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte zu schützen und mögliche Risiken zu erkennen. Bei einer Nichtigkeitserklärung müssen Sie Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren einbringen und gegebenenfalls Fristverlängerungen beantragen.

21. Juli 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-07-21 06:00:002025-07-21 10:47:26Verdachtsperiode im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Frankreich
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