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Steuerrecht

Besteuerung der Gesellschaften: Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% für alle Unternehmen

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Als letzte Etappe der zu Beginn der fünfjährigen Amtszeit von Emmanuel Macron versprochenen Reform wird der Regelsatz der Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés) bis 2022 auf 25 % gesenkt. Dieser betrug 2017 noch 33,3 %.

Mit einem Steuersatz von 25 %, der somit in den letzten fünf Jahren um 8,3 Prozentpunkte gesunken ist, nähert sich Frankreich nun dem Durchschnitt der OECD-Länder.

Es ist zu beachten, dass KMU von Rechts wegen (unter bestimmten Bedingungen) einen ermäßigten Steuersatz von 15 % auf einen Teil ihres Gewinns (bis zu 38.120 €) zahlen.

Die Besteuerung mit der lokal festgelegten Gewerbesteuer bleibt weiterhin deutlich niedriger als in Deutschland.

Dadurch wird Frankreich steuerrechtlich attraktiver.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Markteintritt und der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in Frankreich zu begleiten.

welcome@rechtsanwalt.fr

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17. Januar 2022
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Katja Pauckner https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Katja Pauckner2022-01-17 12:54:122023-11-20 14:05:03Besteuerung der Gesellschaften: Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% für alle Unternehmen

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