Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wird am 1. Oktober 2021 auf 10,48 Euro brutto angehoben
Zwischen November 2020 und August 2021 sind die Verbraucherpreise in Frankreich um 2,2 % gestiegen.
So kündigte die französische Arbeitsministerin am 15. September 2021 in einer Pressemitteilung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich ab dem 1. Oktober 2021 um 2,2 % an.
Der Bruttomindeststundenlohn wird daher ab dem 1. Oktober 2021 von 10,25 Euro auf 10,48 Euro erhöht.
Daraus ergibt sich der monatliche Bruttomindestlohn (auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden) mit 1.589,50 Euro brutto – gegenüber 1.554,62 Euro brutto monatlich seit 1. Januar 2021.
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