Einkommensteuer 2023 in Frankreich: Steuersätze und Abgabefristen
Sie haben 2022 in Frankreich gewohnt, gearbeitet oder Mieteinnahmen erzielt?
Dann unterliegen Sie wohlmöglich der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung in Frankreich abzugeben.
Der Umfang der Erklärungspflicht hängt von Ihrer persönlichen Situation und insbesondere von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab.
Sie sind im Ausland (zum Beispiel: Deutschland, Schweiz oder Österreich) steueransässig
In diesem Fall sind Sie in Frankreich ausschließlich bezüglich Ihrer Einkünfte aus französischer Quelle und Ihres in Frankreich gelegenen Immobilienvermögens steuerpflichtig.
Sie haben 2022 in Frankreich gearbeitet
Die Vergütung, die Nichtansässige als Gegenleistung für Ihre in Frankreich ausgeübte Tätigkeit beziehen, unterliegt der Quellensteuer (sog. „retenue à la source“). Die Quellensteuersätze betragen 0 %, 12 % und 20 %.
Wurde Ihre in Frankreich steuerpflichtige Vergütung zum Teil mit 20 % besteuert (Schwellenwert für das Jahr 2022: 44.172 €) oder haben Sie weitere Einkünfte in Frankreich erzielt, ist ferner eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Abgabefrist: 25.05.2023 (Papierform: 22.05.2023)
Sie besitzen eine oder mehrere Immobilien in Frankreich
Unterliegen Sie der französischen Immobilienvermögenssteuer (sog. „IFI“), ist die IFI-Erklärung zusammen mit der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Abgabefrist: 25.05.2023 (Papierform: 22.05.2023)
Sie haben 2022 Mieteinnahmen aus der Vermietung von in Frankreich belegenen Immobilien erzielt
Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie in Frankreich direkt oder über eine Gesellschaft besitzen, sind Sie als ausländischer Steueransässiger in Frankreich steuerpflichtig und müssen aufgrund des Belegenheitsorts der Immobilie (Frankreich) verschiedene Erklärungen abgeben.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankreich saisonal oder dauerhaft vermieten, sind die Einkünfte aus der Vermietung in Frankreich zu deklarieren und zu versteuern. Abhängig von der Höhe der jährlichen Einkünfte und der Art der Vermietung (z. B. möblierte Vermietung), können Sonderregelungen zur Anwendung kommen. Zudem sind Sozialabgaben zu zahlen.
Abgabefrist: 25.05.2023 (Papierform: 22.05.2023)
Sie sind in Frankreich steueransässig
Ihre weltweiten Einkünfte (d.h. aus ausländischer und französischer Quelle) und Ihr weltweites Immobilienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen ist, ist in Frankreich zu deklarieren.
Einkommensteuererklärung:
- Weltweite Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, unabhängig vom Ausübungsort, Rentenbezüge, Pensionen
- Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung weltweit gehaltener Immobilien
- Veräußerungsgewinne (aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen)
- Erträge aus Wertpapieren
Immobilienvermögenssteuererklärung:
- Weltweites Vermögen mit einem Gesamtverkehrswert von über 1.300.000 € am 1. Januar 2023
Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärung sowie der diesbezüglichen Anlagen unterscheidet sich je nach Departement.
Folgender Kalender gilt für 2023:
Departement | Abgabefrist |
Departements 01 bis 19 | 25. Mai 2023 |
Departements 20 bis 54 | 1. Juni 2023 |
Departements 55 bis 976 | 8. Juni 2023 |
Steuererklärungen in Papierform müssen spätestens am 22. Mai 2023 eingereicht werden.
Die aktuellen Steuersätze für 2023 lauten wie folgt:
Anteil des steuerbaren Einkommens | anwendbarer Steuersatz |
bis zu 10.777 € | 0 % |
von 10.777 € bis 27.478 € | 11 % |
von 27.478 € bis 78.750 € | 30 % |
von 78.750 € bis 168.994 € | 41 % |
über 168.995 € | 45 % |
Diese Steuersätze gelten sowohl für in Frankreich Steueransässige als auch für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Frankreich haben.
Wir stehen Ihnen bei der Erstellung und Abgabe den erforderlichen Steuererklärungen gerne zur Seite.
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