Entlastung durch die Gesellschafterversammlung: Kein Freibrief für den Geschäftsführer in Frankreich
In seinem Urteil Nr. 19-16.716 vom 27.5.2021 hat der französische Kassationsgerichtshof erneut folgende Rechtsprechung bestätigt:
Eine dem Geschäftsführer bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter erteilte Entlastung bewirkt nicht, dass der Geschäftsführer von jedweder Haftung freigestellt wird:
Der Geschäftsführer kann also hernach dennoch persönlich für Schäden haften, die die Gesellschaft aufgrund seines Handelns erlitten hat.
Eine entsprechende Klage in Frankreich gegen den Geschäftsführer (sog. action sociale) kann entweder von der Gesellschaft selbst oder von einem der Gesellschafter zugunsten der Gesellschaft erhoben werden. Das Recht auf eine solche Klage kann auch nicht durch eine Bestimmung in der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Im oben genannten Urteil war der Sachverhalt wie folgt:
Der Geschäftsführer hatte eine Immobilie der Gesellschaft zu einem viel zu niedrigen Preis verkauft, im Vergleich zu einem Preis, der einige Monate später beim Verkauf einer ähnlichen Immobilie durch die Gesellschaft erzielt werden konnte. Die Tatsache, dass der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung die Entlastung für diesen Verkauf erhalten hatte, stand einer Klage auf Schadensersatz nicht entgegen.
Eine bei der Feststellung des Jahresabschlusses erteilte Geschäftsführer-Entlastung vernichtet also in Frankreich nicht die Möglichkeit, gegen den Geschäftsführer Schadensersatz wegen fehlerhaften Verhaltens einzuklagen.
Anders verhält es sich in Frankreich jedoch bei der Abberufung des Geschäftsführers wegen fehlerhaften Verhaltens. Hier gilt:
Fehler in der Geschäftsführung (faute de gestion), welche in einem Geschäftsjahr begangen wurden, für das die jährliche Hauptversammlung Entlastung erteilt hat, können nicht mehr als rechtfertigender Abberufungsgrund herangezogen werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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