Erhöhung der Mindestbeträge für Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer für Steuerpflichtige außerhalb der EU
Steuerpflichtige, die außerhalb der Europäischen Union steueransässig sind, und in Frankreich Umsatzsteuer entrichten müssen, können Anträge auf Erstattung dieser Umsatzsteuer stellen.
Diese Anträge sind jedoch nur zulässig (sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind), wenn diese sich auf einen festgelegten Mindestbetrag beziehen. Diese Mindestbeträge für Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer, die für einen Zeitraum nach dem 01. Januar 2015 eingereicht werden, wurden erhöht, um diese an die Erstattungsgrenzen, die für in einem anderen Staat der Europäischen Union ansässige Steuerpflichtige vorgesehen sind, anzupassen.
Der zu erstattende Steuerbetrag muss nunmehr mindestens 400 € (anstatt 200 €) betragen für Anträge, die sich auf einen Erstattungszeitraum von mindestens drei Monaten aber weniger als einem Kalenderjahr beziehen, und mindestens 50 € (anstatt 25 €) für Anträge, bei denen der Erstattungszeitraum das Kalenderjahr ist.