Ersetzung der französischen Solidaritätssteuer auf Vermögen („Impôt de Solidarité sur la Fortune, IFS“) durch die Vermögenssteuer auf Immobilien („Impôts sur la Fortune Immobilière, IFI“)
Seit dem 1. Januar 2018 wurde die französische Solidaritätssteuer auf Vermögen („Impôt de Solidarité sur la Fortune“, ISF) durch die sogenannte Vermögenssteuer auf Immobilien („Impôt sur la Fortune Immobilière“, IFI) ersetzt.
Die Bemessungsgrundlage dieser neuen Steuer beschränkt sich auf das Immobilienvermögen, welches nicht dessen beruflicher Tätigkeit zugeordnet ist. Hierzu zählen sämtliches Immobilienvermögen und sämtliche Rechte an Immobilien, welche direkt vom Steuerpflichtigen gehalten werden sowie Gesellschaftsanteile (Immobiliengesellschaft oder sonstige Gesellschaft) und spezielle Anlageinstrumente in Höhe des Werts des Immobilienvermögens.
Die Steuerfreigrenze liegt weiterhin bei 1.300.000 € und auch die Steuertabelle bleibt unverändert.
Falls Sie diesbezüglich genauere Informationen wünschen, können Sie gerne unsere anderen Artikel zu diesem Thema lesen oder sich direkt an uns wenden. Gern stehen wir Ihnen zur Seite bei der Berechnung, der Erklärung sowie bei der Optimierung Ihrer Vermögenssteuer auf Immobilien.