Frankreich: Aktuelles zur Strafbarkeit von juristischen Personen
Gemäß Artikel 121-2 des Code pénal können juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden, wenn feststeht, dass die vorgeworfenen Straftaten durch ihre Organe oder Vertreter für sie begangen worden sind.
Nun unterliegen im französischen Recht strafrechtliche Rechtsvorschriften grundsätzlich einer strengen Auslegung.
Deshalb haben die Richter der Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs stets prinzipiell gefordert, dass die Straftat einem namentlich bestimmten Leitungsorgan oder Vertreter der juristischen Person zugerechnet werden können muss.
Im Laufe der Zeit hat sich jedoch eine Strafbarkeitsvermutung eingeschlichen, die immer dann angenommen wurde, wenn es offensichtlich war, dass die Straftat zwingend nur durch ein Leitungsorgan oder einen Vertreter und zu Gunsten der juristischen Person hatte begangen werden können.
So hat die Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs in einem Urteil vom 25.6.2008 anlässlich einer Klage wegen gefälschter Dokumente befunden, dass juristische Personen strafrechtlich für Vergehen belangt werden können, die in Zusammenhang mit der Geschäftspolitik der juristischen Person stehen und zwangsläufig auf ihre Rechnung von ihren Organen oder Vertretern begangen wurden. Mit anderen Worten kam es nicht mehr darauf an, wer genau gehandelt hat, sondern ob das Vergehen in den Geschäftszweck fiel.
Ab 2011 kehrt die Strafkammer des Kassationshofs jedoch schrittweise, wenn auch immer wieder zögernd, zu ihrer klassischen restriktiven Rechtsprechung zurück.
Dieser Prozess wird durch ein Urteil vom 12. April 2016 erneut belegt.
In diesem Urteil haben die Richter ausdrücklich bestätigt, dass der einem Strafverfahren vorgeschaltete Untersuchungsrichter die Pflicht hat, das Organ bzw. den Vertreter der juristischen Person, zu ermitteln, der für letztere gehandelt hat.
Im Interesse der französischen Gesellschaften und ihrer Organe/Vertreter bleibt zu hoffen, dass sich diese Entwicklung durchsetzt.
Falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.