Frankreich: Regelungen betreffend die Verursachung eines wesentlichen Ungleichgewichts bei Vertragsverhältnissen sind nur auf Verträge anwendbar, die nach dem 01. Januar 2009 geschlossen sind
Die Regelung betreffend die Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts bei Verträgen wurde durch das französische Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft vom 4. August 2008 eingeführt und ist bereits am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Es besteht keine rückwirkende Anwendbarkeit dieser Regelung, so dass sie deswegen nur auf Verträge anwendbar ist, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden bzw. werden (vgl. Entscheidung des Berufungsgerichts Paris vom 30. Juni 2016).
In dem gerichtlich zugrundeliegenden Fall hatte die Gesellschaft MDL am 24. Juli 2006 ein medizinisches Gerät an einen Arzt vermietet. Der Mietvertrag wurde am 31. August 2011 stillschweigend verlängert. Nachdem der Arzt aufgehört hatte, die Miete zu bezahlen, hat die Gesellschaft MDL vor einem Zivilgericht auf Zahlung der Miete geklagt. Vor Gericht hat der Arzt behauptet, dass der Vertrag ein wesentliches Ungleichgewicht herbeiführte, weil die Miethöhe nach der Verlängerung des Vertrages nicht degressiv, also stetig abnehmend war. Er begründete seine Auffassung damit, dass das gemietete Gerät im Laufe der Zeit veraltet sei. Dieses Erwiderungsargument des Arztes wurde aber von dem Berufungsgericht abgewiesen, mit der Begründung, dass der Mietvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden war. Daher wendete das Gericht das neue Gesetz betreffend eintretende wesentliche Ungleichgewichte bei Vertragsverhältnissen im Ergebnis nicht an. Eine nach dem 1. Januar 2009 erfolgte stillschweigende Vertragsverlängerung ohne neue Verhandlung oder Abschluss eines Abänderungsvertrags ändere nichts hieran. Die stillschweigende Vertragsverlängerung eines Vertrages, der eingangs vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, unterliegt also nicht den neuen Regeln betreffend wesentliche vertragliche Ungleichgewichte, und zwar auch dann, wenn die stillschweigende Verlängerung des Vertrages nach dem 1. Januar 2009 eintritt.