Wir beraten deutsche, österreichische und schweizerische Hersteller von Produkten, Produktkomponenten, Maschinen und Anlagen zur Prävention und bei Schadensfällen in Frankreich und den hierbei auftretenden Fragen der grenzüberschreitenden Produkthaftung und des Lieferantenregresses. Die Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.
Der gesetzliche und aufgrund richterlicher Rechtsfortbildung bei Schadensfällen in Frankreich maßgebliche rechtliche und prozessuale Rahmen weist erhebliche praxisrelevante Unterschiede zu den im deutschsprachigen Raum vorherrschenden Grundsätzen auf. Die frühzeitig hinzugezogene Unterstützung von französischem Rechtsrat ist daher ganz entscheidend für eine ergebnisorientierte Verfahrensführung und ein zielorientiertes Risikomanagement in Produkthaftungsfragen in Frankreich.
Unser interkulturell erfahrenes deutsch-französisches Team bietet Ihnen neben der Beratung im französischen Recht auch praktische Unterstützung für die Umsetzung bei folgenden Themen: