Wir beraten Sie in allen Fragen des grenzüberschreitenden Erwerbs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Deutschland. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.
Zwischen dem französischen, belgischen oder schweizerischen Recht auf der einen und dem deutschen Recht auf der anderen Seite existieren einige praxisrelevante Unterschiede, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden M&A-Prozesses bedeutsam werden können.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, frühzeitig deutschen Rechtsrat einzuholen, um alle in Deutschland – rechtlich wie praktisch – wichtigen Fragen zu klären.
Unser interkulturell erfahrendes Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung zu folgenden Themen in Deutschland: