Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen nach Frankreich können rechtliche Streitigkeiten entstehen, die einen internationalen Bezug haben.
Die erste Frage, die sich bei einer grenzüberschreitenden Streitigkeit stellt, ist in der Regel die Frage nach der sachlich wie örtlich zuständigen Gerichtsbarkeit.
Wenn die Streitigkeit in Anwendung der vertraglichen oder internationalen Zuständigkeitsregeln vor ein Schiedsgericht in Frankreich oder ein Gericht der französischen Gerichtsordnung gebracht wird, gelten dort spezifische Verfahrensregeln.
Wir beraten Sie in allen verfahrensrechtlichen Fragen zu Prozessen vor französischen Gerichten sowie zu Sachverständigenverfahren und Schiedsverfahren in Frankreich.
Unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung in folgenden Bereichen.