Prozesse, Sachverständigen- und Schiedsverfahren in Frankreich

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen nach Frankreich können rechtliche Streitigkeiten entstehen, die einen internationalen Bezug haben.

Die erste Frage, die sich bei einer grenzüberschreitenden Streitigkeit stellt, ist in der Regel die Frage nach der sachlich wie örtlich zuständigen Gerichtsbarkeit.

Wenn die Streitigkeit in Anwendung der vertraglichen oder internationalen Zuständigkeitsregeln vor ein Schiedsgericht in Frankreich oder ein Gericht der französischen Gerichtsordnung gebracht wird, gelten dort spezifische Verfahrensregeln.

Wir beraten Sie in allen verfahrensrechtlichen Fragen zu Prozessen vor französischen Gerichten sowie zu Sachverständigenverfahren und Schiedsverfahren in Frankreich.

Unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung in folgenden Bereichen.

Video Tutorials zum französischen Verfahrensrecht zu Prozessen, Sachverständigen- und Schiedsverfahren:

Leistungen im französischen Verfahrensrecht zu Prozessen, Sachverständigen- und Schiedsverfahren:

  • Durchsetzung von Forderungen gegen französische Schuldner und Verwertung von Sicherheiten in Frankreich
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Unternehmen in französischen Insolvenzverfahren
  • Gütliche Streitbeilegung mit Streitgegnern in Frankreich
      (Verhandlungen, Erstellung und Überwachung der Ausführung von Vergleichen)
  • Vertretung vor französischen Gerichten überall in Frankreich (Zivilgericht/Tribunal judiciaire, Handelsgericht/Tribunal de commerce, Berufungsgericht/Cour d’appel)
      (Güteverhandlung, Eilverfahren, Schriftsätze, mündliche Verhandlungen in der Erst- und Berufungsinstanz)
  • Beratung und Vertretung in französischen und internationalen Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Sachverständigen-/ Beweissicherungsverfahren (expertise judiciaire) in Frankreich
  • Beeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Ansprechpartner für französisches Verfahrensrecht bei Prozessen, Sachverständigen- und Schiedsverfahren

Publikationen zum französischen Verfahrensrecht bei Prozessen, Sachverständigen- und Schiedsverfahren

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Gerichtssprache ausschließlich Französisch ist? Daher müssen in Frankreich Schriftsätze sowie sämtliche Beweisanlagen in französischer Sprache bei Gericht eingereicht werden. Gegebenenfalls müssen deutschsprachige Beweismittel ins Französische übersetzt und durch einen vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Ansonsten kann das französische Gericht die betreffenden Anlagen ablehnen.
  • Handelsgerichte in Frankreich, außer im Elsass und im Département Moselle, mit Laienrichtern besetzt sind (in der Regel französische Geschäftsleute mit einer langjährigen Berufserfahrung)? Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Argumentation in Schriftsätzen sowie des mündlichen Vortrags vor den französischen Handelsgerichten.
  • Zeugen in einem französischen Gerichtsverfahren – im Gegensatz zu Deutschland – in Frankreich oft nicht mündlich gehört werden? In Frankreich müssen die Zeugen häufig schriftliche Zeugenaussagen in einer ganz bestimmten Form verfassen.
  • grundsätzlich in der ersten Instanz vor französischen Gerichten keine richterlichen Ausschlussfristen für die Einreichung von Schriftsätzen gesetzt werden? Dies kann dazu führen, dass Gerichtsverfahren in Frankreich relativ lange dauern.
  • der Kläger in einem französischen Gerichtsverfahren – anders als in Deutschland – keinen streitwertabhängigen Gerichtskostenvorschuss zahlen muss?
  • das Prozessrecht in Frankreich in der Regel keine (oder nur eine sehr geringe) Kostenerstattung für die obsiegende Partei vorsieht?
  • Zustellungen im Rahmen von französischen Gerichtsverfahren in Frankreich nicht durch die Gerichte, sondern durch Gerichtsvollzieher vorgenommen werden?

Unser Team Prozesse, Sachverständigen- und Schiedsverfahren

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Michael Ott
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin - Of Counsel
Assistentin
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