Unternehmensinsolvenz in Frankreich

Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie deren französische Niederlassungen zu allen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Frankreich bis hin zur Insolvenz. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Für Geschäftsführer eines notleidenden Unternehmens besteht in Frankreich die Pflicht, innerhalb von 45 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (cessation des paiements) die Insolvenzeröffnung beim zuständigen französischen Gericht zu beantragen.

Bei dieser Anmeldung sollte idealerweise gleich das für den konkreten Fall nach französischem Recht am besten geeignete Insolvenzverfahren mit beantragt werden. In Frankreich gibt es fünf verschiedene Insolvenzverfahren bzw. vorinsolvenzliche Schutzverfahren. Das französische Liquidationsverfahren (liquidation judiciaire) und das französische Sanierungsverfahren (redressement judiciaire) sind die zwei bekanntesten davon. In welchem Verfahren des französischen Insolvenzrechts die wirtschaftlichen Ziele der Muttergesellschaft und der Geschäftsführer am besten umzusetzen sind und in welchem Verfahren Haftungsrisiken am effektivsten reduziert werden können, muss in jedem Einzelfall konkret geprüft werden.

Unser interkulturell erfahrenes Insolvenzrechts-Team informiert Sie über alle in Frankreich rechtlich und praktisch relevanten Belange und spricht anschließend auch klare Handlungsempfehlungen aus.

Video Tutorials zum Insolvenzrecht in Frankreich:

Unsere Leistungen im französischen Insolvenzrecht

Unser deutsch-französisches Team bietet Ihnen neben der Rechtsberatung auch praktische Unterstützung bei folgenden Themen in Frankreich:

  • Analyse des Ist-Zustandes der Finanz- und Wirtschaftsdaten Ihrer französischen Gesellschaft
  • Analyse der Verflechtungen zwischen der französischen Tochtergesellschaft und der ausländischen Muttergesellschaft sowie Einschätzung von Haftungsrisiken nach französischem Recht
  • Wahl der sachgerechten französischen Insolvenzverfahrensart
  • Empfehlung von konkreten Maßnahmen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens in Frankreich
  • Alternativen zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nach französischem Recht
  • Insolvenzantrag in Frankreich durch Schriftsatz an das zuständige französische Gericht
  • Mündliche Eröffnungsverhandlung vor dem französischen Landgericht (tribunal judiciaire) (Elsass und Moselle) bzw. dem französischen Handelsgericht (tribunal de commerce) (restliches Frankreich)
  • Kommunikation mit dem vom Gericht ernannten Insolvenzverwalter in Frankreich zur Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere zur Wahrung der Rechte von Geschäftsführern und Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz
  • Beratung und Verhandlungsführung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens aus der Insolvenz in Frankreich
  • Durchführung von Forderungsanmeldungen in Frankreich
  • Durchsetzung von Rechten aus Eigentumsvorbehalt gegenüber französischen Streitgegnern
  • Nach Bedarf: Beeidigte Übersetzung deutscher und französischer Dokumente

Ihre Ansprechpartner zum französischen Insolvenzrecht:

Publikationen zum französischen Insolvenzrecht:

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Insolvenzgerichte in Frankreich fast überall mit Richtern besetzt sind, die kein Juristisches Studium absolviert haben? Nur in den zwei Gebieten Alsace und Moselle sitzt ein französischer Berufsrichter mit im Gerichtssaal.
  • der Insolvenzverwalter in Frankreich im Falle der Insolvenz eines französischen Unternehmens zunächst versucht, den sogenannten fonds de commerce (= Geschäftsbetrieb des französischen Unternehmens, bestehend aus der Kundschaft und dem gewerblichen Mietvertrag des Unternehmens) einheitlich zu verkaufen, damit das Unternehmen hernach weitergeführt werden kann?
  • gegen den Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft in Frankreich auf Schadensersatz (Ausgleich der defizitären Aktiva) geklagt werden kann, wenn ihm ein Geschäftsführungsfehler nachweisbar ist?
  • die (ausländische) Muttergesellschaft in Frankreich auf Schadensersatz haftet, wenn ihr eine sogenannte „missbräuchliche Unterstützung“ (soutien abusif) ihrer französischen Tochtergesellschaft nachweisbar ist?
  • bei einer Kündigung von Arbeitnehmern in Frankreich im Rahmen eines französischen Insolvenzverfahrens die gesetzlichen Ansprüche der Arbeitnehmer von den staatlichen französischen Insolvenzgeldkassen beglichen werden?
  • ein Unternehmen in Frankreich, das aus der Insolvenz gekauft wird, nach französischem Recht grundsätzlich frei von Altschulden erworben wird?
  • das Verfahren zur Kündigung von Arbeitnehmern in Frankreich sehr formalistisch gestaltet ist und die Vorschriften des französischen Arbeitsrechts genau eingehalten werden müssen, um hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden?

Unser deutsch-französisches Team ‚Unternehmensinsolvenz Frankreich‘: