Wir beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie deren französische Niederlassungen zu allen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Frankreich bis hin zur Insolvenz. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.
Für Geschäftsführer eines notleidenden Unternehmens besteht in Frankreich die Pflicht, innerhalb von 45 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (cessation des paiements) die Insolvenzeröffnung beim zuständigen französischen Gericht zu beantragen.
Bei dieser Anmeldung sollte idealerweise gleich das für den konkreten Fall nach französischem Recht am besten geeignete Insolvenzverfahren mit beantragt werden. In Frankreich gibt es fünf verschiedene Insolvenzverfahren bzw. vorinsolvenzliche Schutzverfahren. Das französische Liquidationsverfahren (liquidation judiciaire) und das französische Sanierungsverfahren (redressement judiciaire) sind die zwei bekanntesten davon. In welchem Verfahren des französischen Insolvenzrechts die wirtschaftlichen Ziele der Muttergesellschaft und der Geschäftsführer am besten umzusetzen sind und in welchem Verfahren Haftungsrisiken am effektivsten reduziert werden können, muss in jedem Einzelfall konkret geprüft werden.
Unser interkulturell erfahrenes Insolvenzrechts-Team informiert Sie über alle in Frankreich rechtlich und praktisch relevanten Belange und spricht anschließend auch klare Handlungsempfehlungen aus.