Neues Steuerabkommen zwischen der EU und der Schweiz
Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen.
Ab 2018 werden die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Kontendaten austauschen. Damit können EU-Bürger nicht mehr länger nicht deklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken, um Steuerzahlungen zu vermeiden.
Die Mitgliedstaaten erhalten jährlich Name, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies erfolgt im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch. Das Abkommen mit der Schweiz muss formal noch vom Rat und der Schweizer Regierung angenommen werden. Damit ist vor dem Sommer zu rechnen (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.3.2015).