Sie haben 2022 in Frankreich gearbeitet
Sie wurden 2022 nach Frankreich entsandt oder arbeiten regelmäßig ausgehend von Frankreich (beispielsweise von Ihrer Ferienwohnung in Frankreich)?
Grundsätzlich sind die Einkünfte aus Tätigkeiten, die in Frankreich ausgeübt werden, in Frankreich steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Geschäftsführer.
Diese Regelung kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn Sie regelmäßig in Frankreich im Home-Office arbeiten.
Die Vergütung von in Frankreich tätigen Nichtansässigen unterliegt gemäß Artikel 182 A des französischen Steuergesetzbuchs CGI einer spezifischen Quellenbesteuerung (sog. „retenue à la source“).
Der Arbeitgeber nimmt einen Quellensteuerabzug vor und führt die einbehaltene Quellensteuer vierteljährig an die französische Staatskasse ab. Gemäß Artikel 20 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Frankreich wird die in Frankreich gezahlte und besteuerte Vergütung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer abgezogen. Die deutsche Steuerbehörde berücksichtigt das bereits in Frankreich versteuerte Einkommen jedoch bei der Ermittlung des anwendbaren (deutschen) Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt).
Die Quellensteuersätze liegen bei 0 %, 12 % und 20 %.
Ihr Arbeitgeber muss die Quellensteuer vierteljährlich an das Finanzamt in Frankreich durch Abgabe einer entsprechenden Quellensteuererklärung abführen.
Wenn Ihre 2022 in Frankreich bezogene steuerpflichtige Vergütung zum Teil mit dem Steuersatz von 20 % besteuert wurde (Schwellenwert für das Jahr 2022: 44.172 €) oder wenn Sie weitere quellensteuerpflichtige Einkünfte in Frankreich hatten, ist im Jahr 2023 darüber hinaus eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 ist bis zum 25.05.2023 einzureichen. Die Einkommensteuererklärung in Papierform ist bis zum 22.05.2023 einzureichen.
Zu beachten
- Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgegeben haben oder wenn Sie in Frankreich mit Ihrer Familie und minderjährigen Kindern leben, haben Sie möglicherweise Ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich und sind dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Punkt zu prüfen, denn der steuerliche Wohnsitz hat wesentliche Auswirkungen auf die Besteuerung.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu diesem Thema zu beantworten!
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