Steuerrecht Frankreich: Beantragung der Erstattung einer Umsatzsteuergutschrift
Im Rahmen ihrer Verkaufs- oder Dienstleistungstätigkeit stellt das Unternehmen seinen Kunden die anschließend an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer in Rechnung. Im Gegenzug kann das Unternehmen die Umsatzsteuer, die es selbst an seine Lieferanten gezahlt hat, steuerlich absetzen.
Berechnung der Höhe der Gutschrift der Umsatzsteuer
Ist der Betrag der absetzbaren Umsatzsteuer höher als der Betrag der erhaltenen Umsatzsteuer hat das Unternehmen Anspruch auf eine Umsatzsteuergutschrift.
Das Unternehmen kann sich diese Umsatzsteuergutschrift auf die nächsten Besteuerungszeiträume anrechnen lassen. Diese Gutschrift kann unbegrenzt, bis diese vollständig erschöpft ist, auf künftige Besteuerungszeiträume vorgetragen werden.
Das Unternehmen kann aber auch die Erstattung dieser Steuerdifferenz beantragen. Hierfür muss das Unternehmen zuvor eine Umsatzsteuererklärung gemacht haben, in der der Betrag der abzugsfähigen Umsatzsteuer angegeben wird.
Einreichung des Erstattungsantrags
Die jährliche Erstattung der Steuerdifferenz ist ab einem Betrag von 150 € möglich. Die Höhe der zu erstattender Steuerdifferenz wird in diesem Fall am Ende des Geschäftsjahrs festgelegt.
Die Erstattung der Steuerdifferenz kann jedoch auch monatlich oder vierteljährlich erfolgen, wenn das Unternehmen seine Umsatzsteuererklärung ebenfalls monatlich oder vierteljährlich macht. In diesem Fall muss sich der zu erstattende Betrag der Umsatzsteuer mindestens auf 760 € belaufen.
Das Unternehmen muss den Antrag auf Erstattung online stellen. Das Formular kann entweder der Umsatzsteuererklärung, in der der Betrag der Steuergutschrift angegeben wird, beigefügt oder separat spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres, das auf die Feststellung der Gutschrift folgt, übermittelt werden. Wurde die Steuerdifferenz also 2014 festgestellt, kann das Unternehmen bis zum 31. Dezember 2016 seinen Antrag auf Erstattung stellen. Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, ist es ratsam, ein erklärendes Schreiben oder eine Kopie der betreffenden Rechnungen beizufügen.
Eine Ablehnung des Antrags auf Erstattung durch das Finanzamt kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
In der Regel hat das Finanzamt 6 Monate ab der Einreichung des Antrags, um die Erstattung durchzuführen, ansonsten kann das Unternehmen zudem die Zahlung von Zinsen verlangen.
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