Strafrechtliche Haftung von Gesellschaften in Frankreich
Eine Muttergesellschaft kann strafrechtlich für eine von Mitarbeitern der Tochtergesellschaft begangene Straftat zur Verantwortung gezogen werden.
Gemäß Artikel 121-2 des französischen Strafgesetzbuches (Code pénal) kann die strafrechtliche Haftung einer juristischen Person unter drei Voraussetzungen eintreten:
- die Begehung einer Straftat,
- in ihrem Namen,
- durch ein Organ oder einen Vertreter.
Die dritte Voraussetzung wirft besonders im Falle von Konzernen Fragen auf.
In dem Urteil Nr. 20-83.098 vom 16. Juni 2021 hat die Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs (Cour de cassation; entspricht dem deutschen Bundesgerichtshof) entschieden, dass die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft aufgrund der unternehmensübergreifenden Organisation des Konzerns und der ihnen übertragenen Aufgaben de facto Vertreter der Muttergesellschaft waren. Diese Qualifikation wurde ungeachtet des Fehlens einer rechtlichen Verbindung und der ausdrücklichen Übertragung von Vollmachten festgestellt.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde die Muttergesellschaft wegen Bestechung von ausländischen Amtsträgern gemäß Artikel 435-3 des französischen Strafgesetzbuches (Code pénal) für die Vergabe öffentlicher Aufträge verurteilt. Die Summen wurden unter dem Vorwand von Beratungsverträgen, die von einer anderen Tochtergesellschaft unterzeichnet wurden, bezahlt.
Die Richter begründen dies allein mit dem Bestehen einer faktischen hierarchischen Verbindung zwischen der französischen Muttergesellschaft und den Mitarbeitern, die sich aus der Organisation des Konzerns ableitet. Jeder Mitarbeiter unterlag zwei sich überlagernden Hierarchien: einer rechtlichen innerhalb der Tochtergesellschaft, in der er angestellt war, und einer faktischen innerhalb des Konzerns.
Praxistipp:
Bei der Organisation der Tätigkeiten der Mitarbeiter eines Konzerns sollten eventuelle Haftungsproblematiken berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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