Verlust der Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft in Frankreich durch Löschung im Handelsregister?
Während die Rechtspersönlichkeit, d. h. die rechtliche Existenz einer Gesellschaft in Frankreich automatisch durch ihre Eintragung ins Handelsregister verliehen wird, führt die Löschung der Gesellschaft aus dem französischen Handelsregister nicht automatisch zum Verlust der Rechtspersönlichkeit. Letztere bleibt vielmehr so lange bestehen, bis die Liquidation der Gesellschaft vollständig abgeschlossen ist.
Dies entschied das französische Kassationsgericht in seinem Urteil Nr. 21-14252 vom 20. September 2023, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:
Eine französische GmbH (société à responsabilité limitée, SARL) kündigte im Mai 2016 ihren gewerblichen Mietvertrag und zog aus. Im Dezember 2017 wurde die SARL aufgelöst und in der Folge aus dem französischen Handelsregister gelöscht.
Im April 2019 verurteilte ein Landgericht in Frankreich die aus dem Handelsregister gelöschte SARL zur Zahlung von verschiedenen Beträgen an ihren ehemaligen Vermieter.
Im oben genannten Urteil hat das frz. Kassationsgericht (Revisionsinstanz in Frankreich; etwa vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof), im Unterschied zur vorherigen 2. Instanz, auf der Grundlage von Artikel L. 237-2 des französischen Handelsgesetzbuchs den Grundsatz bekräftigt, wonach die Rechtspersönlichkeit einer aufgelösten Gesellschaft so lange fortbesteht, bis ihre Rechte und Pflichten vollständig abgewickelt und erloschen sind.
Diese Aufrechterhaltung der Rechtspersönlichkeit ist jedoch streng beschränkt auf die Vorgänge, die während der Liquidation erfolgen und für die Zwecke der Liquidation erforderlich sind. Sie beschränkt sich demnach im Kern auf die erforderlichen Maßnahmen zur Verwertung der Aktiva und zur Bereinigung der Passiva.
Praxistipp:
Die durch die Auflösung beendete Funktion der amtierenden gesetzlichen Vertreter der Gesellschaftlebt hingegen während der Liquidation nicht wieder auf. Daher ist es erforderlich,beim zuständigen Gericht in Frankreich einen Antrag auf Bestellung eines Ad-hoc-Vertreters (mandataire ad hoc) zu stellen, der die Gesellschaft in dieser Zeit rechtswirksam vertreten kann.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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