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Arbeitsrecht

Arbeitsvertragliche Disziplinarmaßnahmen in Frankreich: Ein Leitfaden für Arbeitgeber

Aurélia Heim DJCE
Avocat
heim@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45

Mit der Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Einhaltung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten.

Doch wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie Disziplinarmaßnahmen korrekt und rechtlich einwandfrei umsetzen?

Dieser Artikel bietet einen prägnanten Überblick über die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die Arbeitgeber beachten sollten.

Die Bedeutung der internen Geschäftsordnung

Ein gut ausgearbeitetes internes Regelwerk ist das Rückgrat jeder disziplinarischen Maßnahme. Seit dem 1. Januar 2020 ist es für Unternehmen in Frankreich mit 50 oder mehr Arbeitnehmern verpflichtend, eine solche Geschäftsordnung zu erstellen.

Dieses Dokument sollte klar formulierte Richtlinien (z.B. welche Sanktion folgt auf welches Vergehen?) und eine Übersicht der möglichen Sanktionen enthalten, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Regeln kennen und verstehen.

Vorbereitung und Analyse der Fakten

Bevor eine disziplinarische Maßnahme ergriffen wird, müssen die Fakten sorgfältig geprüft werden. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die vorliegenden Beweise solide und die Vorwürfe gerechtfertigt sind.

Es ist wichtig, dass die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens steht.

Das arbeitsrechtliche Disziplinarverfahren in Frankreich

Allgemein lässt sich sagen, dass ein disziplinarisches Verfahren gegen einen Arbeitnehmer in Frankreich prinzipiell in folgenden Schritten abläuft:

  1. Einladung zum Gespräch:

    Sofern es sich bei der in Betracht gezogenen Sanktion nicht um eine Abmahnung oder eine ähnliche Sanktion handelt, die keine Auswirkungen auf die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Unternehmen, seine Funktion, seine Laufbahn oder sein Gehalt hat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Vorgespräch einladen. Dies gilt nicht für weniger schwere Sanktionen (Abmahnung, Verweis, etc.).

    Vor Verhängung einer Sanktion gegen den Arbeitnehmer muss dieser zu einem Gespräch eingeladen werden. Diese Einladung muss schriftlich erfolgen und den Zweck des Gesprächs sowie das Recht des Mitarbeiters, sich beim Gespräch begleiten zu lassen, klar darlegen.

  2. Durchführung des Gesprächs:

    Während des Gesprächs sollten die im Raum stehenden Vorwürfe klar nachvollziehbar und objektiv präsentiert werden. Der Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Es ist entscheidend, dass das Gespräch respektvoll und professionell geführt wird.

  3. Entscheidung und Mitteilung:

    Nach dem Gespräch sollte der Arbeitgeber eine angemessene Zeit zur Überlegung nutzen (Bedenkzeit), bevor er eine Entscheidung über die angemessene disziplinarische Maßnahme trifft. Die Sanktion muss dem Mitarbeiter schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Gründe dafür klar und detailliert dargelegt werden müssen.

Häufige Sanktionen

Zu den häufigsten Disziplinarmaßnahmen in Frankreich gehören Abmahnungen, Suspendierungen, Versetzungen und in schwerwiegenden Fällen auch die Kündigung.

Jede dieser Maßnahmen hat spezifische rechtliche Anforderungen und sollte mit dem internen Regelwerk des Unternehmens abgestimmt werden.

Rechtliche Absicherung und Fairness

Es ist von größter Bedeutung, dass alle arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen fair und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen werden.

Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann nicht nur rechtliche Konsequenzen gegen den Arbeitgeber haben, sondern auch das Arbeitsklima und den psychischen Zustand der Mitarbeiter negativ beeinflussen.

Fazit: Arbeitsvertragliche Disziplinarverfahren in Frankreich

Die Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen erfordert Sorgfalt, Fairness und eine gründliche Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Ein gut strukturiertes internes Regelwerk und ein transparentes Verfahren sind entscheidend, um die Aufrechterhaltung arbeitsrechtlicher Pflichten am Arbeitsplatz zu wahren und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter zu schützen.

Ihr Partner für Arbeitsrecht in Ihrem Unternehmen in Frankreich

Unser erfahrenes Arbeitsrechtsteam bietet Ihnen praktische und maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre interne Geschäftsordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und effektiv angewendet wird.

Die richtige Gestaltung und Verwaltung von Disziplinarmaßnahmen sind entscheidend für das reibungslose Funktionieren Ihres Unternehmens.

Lösen Sie problematische Situationen professionell und rechtssicher, und verbessern Sie dadurch das Arbeitsklima und die Effizienz Ihrer Mitarbeiter in Frankreich.

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Unterlagen für Sie und unterstützen Sie dabei, Ihre disziplinarischen Befugnisse in Frankreich optimal zur Anwendung zu bringen und auf diese Weise rechtliche Risiken zu minimieren.

Unser französisches Arbeitsrechtsteam steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

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8. Juli 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-07-08 15:34:362025-07-08 15:37:11Arbeitsvertragliche Disziplinarmaßnahmen in Frankreich: Ein Leitfaden für Arbeitgeber
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