Elektronische Rechnungsstellung (facturation électronique) zwischen Unternehmen in Frankreich – Neuer Zeitplan
Artikel 91 des frz. Haushaltsgesetzes für 2024 definiert den neuen Zeitplan für die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen:
Eingang elektronischer Rechnungen (Eingangsrechnungen)
Ab dem 1. September 2026 sind alle Unternehmen verpflichtet, den elektronischen Rechnungseingang zu ermöglichen. Dies gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
Versand von elektronischen Rechnungen (Ausgangsrechnungen)
- September 2026 für große und mittelgroße Unternehmen (grandes entreprises; entreprises de taille intermédiaire)
- September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen und für Kleinstunternehmen (petites et moyennes entreprises; micro-entreprises).
Der alte Zeitplan sah eine Einführung ab 1. Juli 2024 für große Unternehmen, ab 2025 für mittelgroße Unternehmen und ab 2026 für alle anderen Unternehmen vor.
Der Versand und der Empfang der elektronischen Rechnungen hat über das öffentliche Rechnungsportal oder über eine Partnerplattform für die Digitalisierung (plateforme de dématérialisation partenaire; PDP) zu erfolgen.
Die Einführung dieser Lösungen ist für 2024 angekündigt.
Für Fragen steht Ihnen unser Steuerrechtsteam selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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