Erklärungspflichten der Steueransässigen in Frankreich
Frankreich | Steuererklärung 2021
Sie sind in Frankreich steueransässig
Wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterliegen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobilienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen ist, der Steuerpflicht in Frankreich.
Abzugebende Steuererklärungen (pro Haushalt)
Einkommensteuererklärung 2022 über die Einkünfte des Jahres 2021
- Weltweite Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, unabhängig vom Ausübungsort, Rentenbezüge, Pensionen
- Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung weltweit gehaltener Immobilien
- Veräußerungsgewinne (aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen)
- Erträge aus Wertpapieren
Immobilienvermögenssteuererklärung 2022
- Weltweites Vermögen mit einem Gesamtverkehrswert von über
1.300.000 € am 1. Januar 2022
Wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen oder Vermögen im Ausland besitzen, ist zu prüfen, ob das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen Steuerbefreiungen oder besondere Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorsieht.
Zu beachten:
Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, sind Sie verpflichtet, gleichzeitig mit Ihrer Einkommensteuererklärung Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anlagen und insbesondere Lebensversicherungsverträge zu deklarieren, die außerhalb Frankreichs gezeichnet wurden, auch wenn sie inaktiv oder ruhend sind. Andernfalls kann eine Strafe von 1.500 Euro pro Konto und Jahr verhängt werden.
Wir stehen Ihnen bei den erforderlichen Erklärungen gerne zur Seite.
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