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Steuerrecht

Geschäftsführung einer französischen SCI: Befugnisse und Verantwortlichkeiten

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Cécile Robert
Juristin
robert@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 1 53 93 82 90

Die französische Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts Société Civile Immobilière (SCI) wird von einem Geschäftsführer geleitet, dessen Rolle für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Der Geschäftsführer kann ein Gesellschafter der SCI sein oder ein außenstehender Dritter. Er kann entweder in der Gründungssatzung bestimmt oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Gesellschafterbeschluss ernannt werden.

Die Struktur der Geschäftsführung kann variieren: Es ist möglich, einen einzigen Geschäftsführer zu haben oder eine gemeinsame Geschäftsführung, was besonders bei Familien-Immobiliengesellschaften üblich ist.

Eine gemeinsame Geschäftsführung gewährleistet die Kontinuität im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines der Geschäftsführer.

Befugnisse des Geschäftsführers einer SCI

Der Geschäftsführer einer SCI hat weitreichende Befugnisse, die Gesellschaft bei Handlungen im Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck zu verpflichten.

Dazu können beispielsweise die Unterzeichnung von Mietverträgen oder der Kauf von Immobilien zählen. Solange seine Handlungen dem Gesellschaftszweck entsprechen, sind sie gegenüber Dritten wirksam.

Handelt der Geschäftsführer jedoch außerhalb des Gesellschaftszwecks und überschreitet seine Befugnisse, kann die Handlung für nichtig erklärt werden.

Im Gegensatz dazu können Klauseln, mit denen die Befugnisse des Geschäftsführers eingeschränkt werden, Dritten nicht entgegengehalten werden, selbst wenn diese davon Kenntnis haben.

Ein von einem Geschäftsführer außerhalb seiner internen Befugnisse unterzeichneter Vertrag kann demnach gegenüber Dritten gültig bleiben. Der Geschäftsführer kann aber gegenüber den Gesellschaftern haftbar gemacht werden.

Haftung des Geschäftsführers einer SCI

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der SCI für Fehler bei der Ausübung seiner Funktionen. Dazu zählen die Nichteinhaltung der Satzung oder der gesetzlichen Bestimmungen sowie Managementfehler, z.B. eine mangelhafte Buchführung. Fügen diese Fehler der Gesellschaft Schaden zu, können die Gesellschafter im Namen der SCI Haftungsklage erheben.

Im Allgemeinen haftet die Gesellschaft für die Handlungen des Geschäftsführers im Außenverhältnis. Handelt der Geschäftsführer jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig, beispielsweise indem er einen Vertrag abschließt, der dem Unternehmen schweren Schaden zufügt, dann kann er persönlich haftbar gemacht werden.

Abberufung des Geschäftsführers einer SCI

Die Abberufung des Geschäftsführers ist ein Vorrecht der Gesellschafter und unterliegt besonderen Bedingungen. In der Regel kann die Abberufung durch die Mehrheit der Gesellschafter beschlossen werden, wobei die Satzung jedoch Einstimmigkeit vorschreiben kann, was insbesondere bei Familien-Immobiliengesellschaften üblich ist.

Damit die Abberufung gültig ist, muss sie durch einen „berechtigten Grund” gerechtfertigt sein, z. B. Managementfehler, Verletzung der Satzung oder schwere Unstimmigkeiten, die die Interessen der Gesellschaft gefährden. Bei einer Abberufung ohne Begründung kann der Geschäftsführer Schadensersatz verlangen.

***

Die Rolle des Geschäftsführers in einer SCI ist von zentraler Bedeutung, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten, die den Interessen der Gesellschaft entspricht. Obwohl der Geschäftsführer über erhebliche Entscheidungsbefugnisse verfügt, werden diese durch die Satzung und Gesellschafterbeschlüsse eingeschränkt.

Darüber hinaus kann der Geschäftsführer bei Missmanagement gegenüber der Gesellschaft und Dritten haftbar gemacht werden. Ein gründliches und transparentes Management ist daher unerlässlich, um das reibungslose Funktionieren der SCI zu gewährleisten und die Interessen aller Gesellschafter zu schützen.

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Unser Steuer- und Immobilienrechtsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

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Die französische Immobiliengesellschaft - Anne-Lise Lamy | EPP Rechtsanwälte Avocats
18. Juni 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-06-18 15:15:002025-06-18 12:00:11Geschäftsführung einer französischen SCI: Befugnisse und Verantwortlichkeiten
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