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Immobilienrecht, Steuerrecht

Sie besitzen eine Immobilie in Frankreich: Merkblatt zu den anwendbaren Steuern, Erklärungspflichten und Abgabefristen

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Wenn Sie eine Immobilie in Frankreich besitzen, unterliegen Sie in Frankreich jährlichen Erklärungspflichten, und zwar auch dann, wenn Sie nicht in Frankreich steueransässig sind und beispielsweise in Deutschland, der Schweiz oder Österreich wohnen.

Die Steuererklärungen müssen innerhalb einer von der Steuerbehörde festgesetzten Frist eingereicht werden. Die Termine für das Jahr 2023 wurden kürzlich veröffentlicht.

Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankreich gelegentlich oder regelmäßig saisonal vermieten, sind Sie nach den internationalen Steuervorschriften verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen in Frankreich zu deklarieren und zu versteuern. Auch hier sind Fristen beachten.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Erklärungspflichten und die zu beachtenden Fristen dar:

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Frankreich:

Erklärungspflichten

Besitz über eine Gesellschaft (z.B. über eine SCI)3%-SteuerFranzösische und ausländische juristische Personen mit Immobilienvermögen in Frankreich haben jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Andernfalls wird eine Steuer in Höhe von 3% auf den Marktwert der Immobilie berechnet und erhoben.15.05.2023
Unabhängig davon, von wem die Immobilie gehalten wird Neue Erklärungspflicht für Eigentümer von Immobilien in FrankreichEigentümer müssen für jede ihrer Wohnimmobilien angeben, zu welchem Zweck sie diese nutzen. Wenn sie die Immobilie nicht selbst nutzen, müssen sie die Identität der Bewohner und den Zeitraum der Belegung anzeigen. Außerdem muss angegeben werden, ob die Räumlichkeit leer steht (unmöblierte nicht bewohnte Immobilie).bis zum 30.06.2023
Immobilienvermögenssteuer
(Impôt sur la Fortune Immobilière „IFI“)
Die Immobilienvermögens-steuer wird von Personen geschuldet, die zum 1. Januar alleine oder gemeinsam mit ihrem Partner und ihren minderjährigen Kindern in Frankreich über ein Immobilienvermögen mit einem Wert von mindestens 1.300.000 € verfügen.für Nichtansässige:
25.05.2023
 
Papierform: 22.05.2023

Sie vermieten Ihre in Frankreich gelegene Immobilie als möblierte Touristenunterkunft:

Formalitäten

Abgabe einer Erklärung über den Tätigkeitsbeginn ermöglicht die Zuweisung einer SIRET-Nummerinnerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Vermietung
Vorherige Anmeldung der möblierten Immobilie beim Rathaus Sie müssen Ihre möblierte Touristenunterkunft beim Rathaus der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet, anmelden.
 
Das zu beachtende Verfahren hängt von der Gemeinde ab, in der sich Ihr Zweitwohnsitz befindet.
vor der Vermietung
Je nach Gemeinde:
Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung
beim Rathausvor der Vermietung
Antrag auf Klassifizierung der UnterkunftDie Klassifizierung einer möblierten Touristenunterkunft ist eine freiwillige Maßnahme. Sie gibt Auskunft über das Komfort- und Ausstattungsniveau der Unterkunft.
 
Klassifizierungen:
1 bis 5 Sterne
 
Bei einer akkreditierten oder zugelassenen Begutachtungsstelle Ihrer Wahl.

Erklärungspflichten

Vermietung über eine Gesellschaft
(z.B. über eine SCI)
Französische Körperschaftssteuer
+
Feststellung des Jahresabschlusses
Einreichung der Steuererklärung: 18.05.2023
 
Feststellung des Jahresabschlusses (Gesellschaft mit Abschlussstichtag zum 31.12.2022): vor dem 30.06.2023
Wenn Sie Ihre Immobilie direkt besitzen und vermietenDie Einkünfte aus der saisonalen oder dauerhaften möblierten oder unmöblierten Vermietung einer in Frankreich gelegenen Immobilie sind in Frankreich zu deklarieren und zu besteuern.
 
Die Erklärung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
für Nichtansässige:
25.05.2023
 
Papierform: 22.05.2023

Unser Steuerrechtsteam steht Ihnen für die Vorbereitung der erforderlichen Erklärungen gerne zur Seite. Auch bei der Erstellung der Erklärungen für die Vorjahre können wir Sie gerne im Rahmen eines spontanen Berichtigungsverfahrens unterstützen.

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27. März 2023
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Cécile Robert https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Cécile Robert2023-03-27 12:07:442024-11-27 11:54:45Sie besitzen eine Immobilie in Frankreich: Merkblatt zu den anwendbaren Steuern, Erklärungspflichten und Abgabefristen

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