Steuerrecht in Frankreich

Wir unterstützen Sie in allen wesentlichen Fragen des französischen Steuerrechts. Unsere Beratung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.

Die kompetente Lohnverwaltung Ihrer Arbeitnehmer in Frankreich, die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihrer französischen Niederlassung, die komplette Verwaltung Ihrer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Frankreich, die Beantragung einer Umsatzsteueridentnummer, die Erstellung französischer Umsatzsteuererklärungen sowie von Zollerklärungen (Zusammenfassende Erklärung – DEB) und die Durchführung der Entsendungsformalitäten nach Frankreich für Arbeitnehmer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz übernimmt die von uns vor mehr als 25 Jahren gegründete Gesellschaft Euro-Droit www.eurodroit.com mit kompetenten Mitarbeitern, die perfekt deutschsprachig sind.

Wir beraten Sie praktisch und zielorientiert bei folgenden Steuer-Themen in Frankreich.

Video Tutorials zum französischen Steuerrecht

Leistungen im Steuerrecht in Frankreich

  • Beratung bei Fragen zur Umsatzsteuer; Begleitung bei Anfragen zu verbindlichen Auskünften der französischen Steuerverwaltung (rescrit fiscal); Begleitung beim Vorsteuervergütungsverfahren in Frankreich
  • Unterstützung bei rückwirkenden Umsatzsteuererklärungen in Frankreich (initiativ oder im Rahmen einer Steuerprüfung), insbesondere im Falle der Überschreitung der Schwellenwerte im Versandhandel; Erlass-Beantragung von Strafgebühren.
  • Beratung in allen Fragen der französischen Unternehmensbesteuerung für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen in Frankreich (insbesondere Körperschaftsteuer, steuerliche Organschaft und Konsolidierung sowie französische Gewerbesteuer (Contribution Economique Territoriale - CET))
  • Analyse der steuerlichen Aspekte der Tätigkeit deutscher, österreichischer und schweizerischer Unternehmen in Frankreich, insbesondere in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich/Deutschland, Frankreich/Österreich und Frankreich/Schweiz (z.B.: Risikoeinschätzung zum Vorliegen einer steuerrechtlichen Betriebsstätte in Frankreich) sowie steuerliche Optimierung
  • Prüfung der steuerrechtlichen Aspekte beim Vertragsschluss mit französischen Partnern; Verrechnungspreise zwischen Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz und deren französischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Frankreich
  • Tax & financial Due-Diligence beim Unternehmenskauf in Frankreich, ggf. in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern: Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Frankreich, die die für die jeweiligen Bereiche des französischen Bilanzrechts oder der Prüfung erforderliche Expertise aufweisen
  • Steueroptimierung und Beratung bei Unternehmenskäufen in Frankreich und Umstrukturierungen von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Frankreich.
  • Besteuerung natürlicher Personen in Frankreich und internationale Arbeitnehmermobilität; steuerliche Optimierung und Unterstützung bei Steuererklärungen (u.a. Quellensteuer (retenue à la source), Lohnsteuerabzug (prélèvement à la source) sowie jährliche Einkommensteuererklärung)
  • Unterstützung bei den Steuererklärungen für Einkünfte aus Vermietung von in Frankreich gelegenen Immobilien bzw. Dividenden und Zinsen aus französischer Quelle
  • Vertretung von deutschen, österreichischen und schweizerischen Unternehmen sowie von ausländischen Steuerpflichtigen anlässlich einer Betriebsprüfung bzw. einer Steuerprüfung in Frankreich sowie im Rahmen eines gerichtlichen Steuerverfahrens
  • Beratung bei steuerrechtlichen Fragen im Rahmen von Immobilieninvestitionen (VEFA, Sale & Lease Back Geschäfte), Transaktionen (Erwerb oder Veräußerung von in Frankreich gelegenen Immobilien) und Strukturierung von Immobilienprojekten in Frankreich
  • Beratung bei steuerrechtlichen Fragen im Rahmen von internationalen Erbfällen sowie bei internationalen Vermögensübertragungen und Schenkungen; Unterstützung bei den Steuererklärungen in Frankreich

Ansprechpartner zum französischen Steuerrecht

Publikationen zum französischen Steuerrecht

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • die Verwaltung den Steuerpflichtigen die Möglichkeit bietet, das Risiko zu vermeiden, dass ihre Preispolitik auf internationaler Ebene zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreise) in Frage gestellt wird? Um Ihre Verrechnungspreispolitik zu sichern, haben Sie auch die Möglichkeit, eine vorherige verbindlichen Auskunft der frz. Steuerverwaltung zur Festlegung Ihrer Verrechnungspreise zu erhalten. Dieses Verfahren ist kostenlos und schnell, die Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Dividenden, die von einem französischen Unternehmen an eine Muttergesellschaft in einem anderen Land der EU ausgeschüttet werden, im Prinzip von der Quellensteuer befreit sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (insbesondere hinsichtlich der Dauer und Höhe der Beteiligung)?
  • im Falle einer Steuerprüfung in Frankreich die Buchhaltungsunterlagen durch Einreichung einer Kopie Ihrer Buchungsdatei (Fichier des Ecritures Comptables - FEC) in entmaterialisierter Form vorgelegt werden müssen? Ihre Buchhaltungsunterlagen müssen also in Übereinstimmung mit den französischen Buchhaltungsregeln (Plan Comptable général) und in französischer Sprache geführt werden.
  • die umsatzsteuerrechtlichen Regeln über den Versandhandel (Distance Selling – Vente à distance) auch für Lieferungen gelten, die nach einem Verkauf von einem deutschen oder österreichischen Unternehmen, das der Umsatzsteuer unterliegt, an eine Privatperson in Frankreich erfolgen? Diese Transaktionen sind in Frankreich umsatzsteuerpflichtig, wenn die Umsatzschwelle von 35.000 € für die Lieferungen von der deutschen oder österreichischen Gesellschaft an französische Kunden erreicht wird. Das deutsche oder österreichische Unternehmen muss sich dann umgehend für Umsatzsteuer-Zwecke in Frankreich identifizieren, die französische Umsatzsteuer in Rechnung stellen und Umsatzsteuer-Erklärungen in Frankreich abgeben. Diese zum E-Commerce gehörenden Operationen werden von den französischen Steuerbehörden sehr streng kontrolliert.
  • im Falle der Steuerprüfung eines ausländischen Unternehmens durch die französischen Steuerbehörden hohe Zuschläge zu befürchten sind, wenn die von dem geprüften Unternehmen in Frankreich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit als nicht angemeldete Betriebstätte qualifiziert wird? Die französischen Steuerbehörden können in solchen Fällen eine Rückforderungsfrist von 10 Jahren (statt der üblichen 3 Jahre) ausschöpfen. Zudem kann, zusätzlich zu den Verzugszinsen, ein Zuschlag von 80 % des geschuldeten Steuerbetrags festgesetzt werden.
  • der derzeitige Regel-Körperschaftsteuersatz in Frankreich 28% beträgt? Für französische Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 250 Millionen Euro beträgt der Körperschaftsteuersatz 28 % bis 500.000 Euro und 31% darüber.
  • ein ermäßigter Steuersatz von 15 % für steuerbaren Gewinn (< 38.120 EUR) von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gilt?
  • in den kommenden Jahren in Frankreich eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes geplant ist? Ziel ist ein Regel-Körperschaftsteuersatz in Frankreich von 25 % im Jahr 2022.

Unser deutsch-französisches Team Steuerrecht Frankreich

Rechtsanwältin/Avocat
Rechtsanwalt
Juristin
Manuella Boivineau
Lohnabrechnung/CRM-Verwaltung
Assistentin
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