Neue Regelungen ab Juni 2016 – Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich (ausgenommen zertifizierter Transport)
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich sind im Zuge der neu in Kraft getretenen Regelungen ab dem 15. Juni 2016 neue Formulare zu verwenden.
Jeder außerhalb Frankreichs ansässige Arbeitgeber, der als Unternehmen Leistungen auf französischem Gebiet ausführen möchte, ist verpflichtet, im Voraus, das heißt vor Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich, eine Entsendungserklärung bei der DIRECCTE (frz. Arbeitsbehörde), die für den Ort der Ausführung seiner Leistungen zuständig ist, abzugeben.
Sie können diese Erklärung direkt online abgeben unter https://mdel.mon.service-public.fr/pro_mademarchev5/sfjsp?interviewID=SIPSI.
Die neuen Formulare für die Abgabe der Entsendungserklärung finden Sie, je nach der Situation, in der Sie sich konkret befinden, hier:
- Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich im Rahmen einer Aktivität auf eigene Rechnung des Arbeitgebers oder im Rahmen von internationalen Dienstleistungen:
- Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zwischen Niederlassungen der selben Gesellschaft oder zwischen Gesellschaften der selben Gruppe:
- Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern einer Zeitarbeitsfirma mit Sitz außerhalb Frankreichs nach Frankreich:
Das jeweilige Formular ist in Papierform auszufüllen und per eingeschriebenen Brief oder per Fax an die zuständige DIRECCTE des Ortes, an dem die Leistung erfolgt (bei mehreren verschiedenen Leistungsorten: DIRECCTE des Ortes, an dem die zeitlich erste Leistung erfolgt), zu übermitteln.
Für rechtliche Fragen steht Ihnen bei uns Frau Aurélia Heim (heim@rechtsanwalt.fr / +33 (0)3 88 45 65 45) zur Verfügung.
Bei der Abwicklung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit Frau Charlotte Revaka (c.revaka@eurodroit.fr / +33 (0)3 88 45 69 80).