Steuererklärung Frankreich: Nachreichung, Korrektur und Steuererstattung
Französische Steuererklärung vergessen oder Fehler im Steuerbescheid entdeckt? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung korrigieren oder nachreichen können.
Französische Steuererklärung vergessen oder Fehler entdeckt – was tun?
Sie haben Ihre französische Einkommensteuererklärung nicht abgegeben, Einkünfte vergessen oder einen Fehler in Ihrem französischen Steuerbescheid („avis d’imposition“) festgestellt?
Auch nach Ablauf der Abgabefrist besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Steuererklärung nachzureichen, Angaben zu korrigieren oder zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückzufordern.
Entscheidend sind die individuelle steuerliche Situation und die gesetzlichen Fristen.
Kann ich meine französische Steuererklärung nachträglich korrigieren?
Ja, eine bereits eingereichte französische Einkommensteuererklärung kann grundsätzlich berichtigt werden.
Je nach Zeitpunkt und Art der ursprünglichen Abgabe ist eine Korrektur direkt über das französische Steuerportal impots.gouv.fr oder durch eine steuerliche Reklamation („réclamation fiscale“) beim zuständigen Finanzamt möglich.
Dies gilt beispielsweise bei vergessenen Einkünften, nicht berücksichtigten Werbungskosten oder fehlerhaften Angaben.
Für die Einkünfte 2025 ist diese Möglichkeit vom 29. Juli bis zum 30. November 2026 geöffnet.
Was tun, wenn ich in Frankreich keine Steuererklärung abgegeben habe?
Wer seine französische Steuererklärung vergessen oder die Abgabefrist versäumt hat, kann diese grundsätzlich nachreichen.
Dabei können unter Umständen Verspätungszuschläge und Zinsen entstehen. Eine zeitnahe Klärung ist daher empfehlenswert.
Auch Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland können in Frankreich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein, beispielsweise aufgrund von Einkünften aus französischen Immobilien.
Kann ich einen französischen Steuerbescheid korrigieren oder eine Steuererstattung beantragen?
Ja, auch nach Erhalt eines französischen Steuerbescheids („avis d’imposition“) können fehlerhafte Steuerfestsetzungen innerhalb der gesetzlichen Fristen angefochten werden.
Hierzu kann eine steuerliche Reklamation bei der französischen Finanzverwaltung eingereicht werden. Ergibt sich daraus eine zu hohe Steuerfestsetzung, kann eine Erstattung zu viel gezahlter französischer Einkommensteuer beantragt werden.
Die Frist endet grundsätzlich am 31. Dezember des zweiten Jahres nach der Festsetzung und Zahlungsanforderung der Steuer („mise en recouvrement“).
Eine zeitnahe Klärung ist jedoch empfehlenswert.
Deutsch-französische Steuerberatung: Wir unterstützen Sie
Sie haben Ihre französische Steuererklärung nicht abgegeben, Einkünfte vergessen oder Fehler in Ihrem Steuerbescheid festgestellt?
Unser deutsch-französisches Steuerteam begleitet Sie in deutscher Sprache in allen Schritten und insbesondere bei der Erstellung und nachträglichen Hinterlegung französischer Einkommensteuererklärungen, der Berichtigung von Steuererklärungen und Steuerbescheiden, bei steuerlichen Reklamationen bei der französischen Finanzverwaltung sowie der Erstattung von französischer Einkommensteuer.
Im Allgemeinen berät unser Team alle deutschsprachigen Mandaten bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten zwischen Deutschland und Frankreich.
Wir unterstützen sowohl in Frankreich steuerlich ansässige Personen als auch Nichtansässige bei ihren steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich.
Sie haben Fragen zu Ihrer französischen Steuererklärung oder Ihrem Steuerbescheid?
Unser deutsch-französisches Steuerteam steht Ihnen gerne zur Seite: welcome@rechtsanwalt.fr
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