Verschärfung der Vorschriften für Betreiber von Internetseiten, auf denen der Austausch oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen Privatpersonen in Frankreich angeboten werden
Seit Juli 2016 unterliegen Betreiber von Online-Plattformen, die es Privatpersonen ermöglichen, auf ihrer Website Waren oder Dienstleistungen gegen eine Gegenleistung in Frankreich auszutauschen, strengen Informationspflichten. Deren Einhaltung wird durch die französischen Behörden kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Hiervon betroffen sind auch sämtliche ausländischen Betreiber solcher Onlineplattformen, sofern sie Nutzer haben, die in Frankreich ansässig sind oder dort Leistungen erbringen.
Welche Information müssen privaten Nutzern von Austauschplattformen in Frankreich zur Verfügung gestellt werden?
Die Betreiber von Internetseiten, auf denen Transaktionen zwischen Privatpersonen angeboten werden, haben nunmehr die Pflicht, die Nutzer dieser Website über ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen in Frankreich zu informieren, die im Rahmen der Durchführung einer Transaktion über diese Austauschplattform in Frankreich entstehen.
Das heißt konkret: Unternehmen mit Sitz in Frankreich oder im Ausland, die Personen unter Verwendung elektronischer Mittel zwecks
- Verkaufs einer Ware,
- Erbringung einer Dienstleistung,
- des Austauschs einer Ware oder einer Dienstleistung oder
- der gemeinsamen Nutzung einer Ware oder einer Dienstleistung
in Kontakt bringen, müssen bei jeder Transaktion eine verständliche und nachvollziehbare Information über die den Nutzern in Frankreich obliegenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten auf Ihrer Website publizieren.
Im Visier der französischen Finanzbehörden sind hier insbesondere Unternehmen wie zB AirBnb, Uber, Blablacar, usw., die es Privatleuten ermöglichen, Güter zu verkaufen oder zu verleihen (z.B. Autos oder Wohnungen) oder Dienstleistungen anzubieten (z.B. Mitfahrgelegenheiten, handwerkliche oder sonstige Leistungen im Haushalt).
Die Erträge aus diesen Transaktionen unterliegen in Frankreich, auch wenn sie von Privatpersonen durchgeführt werden, einer Besteuerung (insbesondere Einkommensteuer / impôt sur le revenu) sowie in vielen Fällen auch einer Sozialabgabenpflicht (charges sociales). In der Praxis werden solche Einkünfte in Frankreich jedoch sehr selten deklariert.
Weiterhin müssen Unternehmen, die solche Online-Austauschplattformen betreiben, ihren Nutzern einen Link zu den Internetseiten der jeweils zuständigen französischen Behörden zur Verfügung stellen, damit jeder Nutzer sich dort weiter informieren, bzw. entsprechende Erklärungen abgeben kann.
Weiterhin müssen solche Online-Austauschplattformen ihren Nutzern im Januar jeden Jahres ein zusammenfassendes Dokument zur Verfügung stellen, das den Bruttobetrag sämtlicher dem Betreiber bekannten Transaktionen enthält, den der Nutzer der Plattform durch Vermittlung der Internetplattform im vorangegangene Jahr erhalten hat.. Diese Aufstellung soll es dem Internetnutzer erleichtern, seine Einkünfte beim französischen Finanzamt zu erklären.
Diese Informationspflichten bestehen gegenüber in Frankreich ansässigen Nutzern oder gegenüber Nutzern, die Verkäufe in Frankreich tätigen oder Dienstleistungen dort erbringen.
Wie wird die Einhaltung dieser Informationspflichten in Frankreich überwacht?
Die Plattformbetreiber müssen sich jedes Jahr von einem unabhängigen Dritten beglaubigen lassen, dass sie ihren Informationspflichten für das vorhergehende Jahr nachgekommen sind. Diese Bestätigung muss in elektronischer Form beim französischen Finanzamt jedes Jahr vor dem 15. März eingereicht werden.
Mit welchen Sanktionen muss in Frankreich gerechnet werden?
Sollte diese Beglaubigung nicht rechtzeitig beim französischen Finanzamt eingehen, so kann dieses eine Verwarnung aussprechen, worauf das säumige Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen antworten muss. Bleibt eine Antwort innerhalb dieser Frist aus, muss das säumige Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro rechnen.
Diese neuen Vorschriften gelten für alle Transaktionen, die seit dem 1. Juli 2016 auf Onlineaustauschplattformen vorgenommen werden.
Falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.