Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2026 auf 12,02 Euro brutto angehoben
Der Bruttomindeststundenlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 12,02 Euro erhöht.
Daraus ergibt sich ein monatlicher Bruttomindestlohn (auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden) in Höhe von 1.823,03 Euro.
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