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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2026 auf 12,02 Euro brutto angehoben

Sophie Gossmann DJCE
Avocat
gossmann@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 87 02 99 87
Priscille Lecoanet LL.M.
Avocat
lecoanet@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Aurélia Heim DJCE
Avocat
heim@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45

Der Bruttomindeststundenlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 12,02 Euro erhöht.

Daraus ergibt sich ein monatlicher Bruttomindestlohn (auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden) in Höhe von 1.823,03 Euro.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

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5. Januar 2026
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2026-01-05 17:36:012026-01-07 11:56:36Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2026 auf 12,02 Euro brutto angehoben
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