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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. November 2024 auf 11,88 Euro brutto angehoben

Sophie Gossmann DJCE
Avocat
gossmann@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 87 02 99 87
Priscille Lecoanet LL.M.
Avocat
lecoanet@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Aurélia Heim DJCE
Avocat
heim@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45

Der Bruttomindeststundenlohn wurde zum 1. November 2024 auf 11,88 Euro erhöht.

Daraus ergibt sich ein monatlicher Bruttomindestlohn (auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden) in Höhe von 1.801,80 Euro.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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8. Januar 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Katja Pauckner https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Katja Pauckner2025-01-08 16:44:542025-01-08 17:14:18Arbeitsrecht in Frankreich: Der Mindestlohn wurde am 1. November 2024 auf 11,88 Euro brutto angehoben
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