E-Rechnungen in Frankreich: Neue Verpflichtungen für Unternehmen ab 2026
Ab 2026 tritt in Frankreich eine bedeutende Reform in Kraft: Alle Unternehmen werden zukünftig elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen müssen.
Diese Maßnahme betrifft sämtliche Unternehmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, und soll den Rechnungsaustausch sowie die Steuerüberwachung effizienter gestalten.
Zeitplan und Anforderungen der Reform
Ab September 2026 müssen alle Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittlere Unternehmen sind zudem verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Bis September 2027 gilt diese Verpflichtung auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen.
Für die Umsetzung müssen Unternehmen eine durch die französischen Steuerbehörden zugelassene Plattform wählen, um den Austausch von Rechnungen und Transaktionsdaten zu ermöglichen.
Weitere Details zu diesen neuen Regelungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie im nachfolgenden Artikel unserer Partnergesellschaft Euro-Droit.
Für Fragen zu all den steuerrechtlichen Pflichten Ihrer Unternehmen in Frankreich steht Ihnen unser Steuerrechtsteam gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr
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