• Deutsch Deutsch Deutsch de
  • Français Français Französisch fr
  • English English Englisch en
welcome@rechtsanwalt.fr
  • Home
    • Über uns
    • Standorte
  • Kompetenzen
  • Team
  • Join us
  • Videos
  • Publikationen
  • News & Events
  • Kontakt
  • Menü Menü
Steuerrecht

E-Rechnungen in Frankreich: Neue Verpflichtungen für Unternehmen ab 2026

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Ab 2026 tritt in Frankreich eine bedeutende Reform in Kraft: Alle Unternehmen werden zukünftig elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen müssen.

Diese Maßnahme betrifft sämtliche Unternehmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, und soll den Rechnungsaustausch sowie die Steuerüberwachung effizienter gestalten.

Zeitplan und Anforderungen der Reform

Ab September 2026 müssen alle Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittlere Unternehmen sind zudem verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Bis September 2027 gilt diese Verpflichtung auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen.

Für die Umsetzung müssen Unternehmen eine durch die französischen Steuerbehörden zugelassene Plattform wählen, um den Austausch von Rechnungen und Transaktionsdaten zu ermöglichen.

Weitere Details zu diesen neuen Regelungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie im nachfolgenden Artikel unserer Partnergesellschaft Euro-Droit.

Für Fragen zu all den steuerrechtlichen Pflichten Ihrer Unternehmen in Frankreich steht Ihnen unser Steuerrechtsteam gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

Kontakt aufnehmen PDF öffnen Drucken
22. Januar 2026
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2026-01-22 17:05:492026-01-22 17:05:55E-Rechnungen in Frankreich: Neue Verpflichtungen für Unternehmen ab 2026
Das könnte Dich auch interessieren
Die 3 %-Steuer auf Immobilienvermögen in Frankreich: Was Sie dazu wissen müssen
Außendienstmitarbeiter in Frankreich: Muss die Fahrzeit zum ersten und zum letzten Kunden des Tages auch vergütet werden?
Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung einer Hauptwohnung in Frankreich: Conseil d'État präzisiert die tatsächliche Nutzung der Immobilie als entscheidendes Kriterium
Der „Gérant de succursale“ in Frankreich: Geschäftsführer einer Zweigniederlassung
Frankreichs Exit Tax: Steuerrechtliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung
Frankreich erweitert den Anwendungsbereich der Impatriates-Steuerregelung

Themen

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht & Schenkung
  • Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutz
  • Kommuniqués

© 2026 EPP Rechtsanwälte Avocats

Impressum | Datenschutz

Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen